DGUV Regel 110-004 - Branche Backbetriebe

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Abschnitt 3.13 - 3.13 Verkauf

Verkaufsstellen werden in direkter Verbindung mit der Produktion oder als eigenständige Betriebsstätte (Filiale) geführt.

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Abb. 33
Brotschneidemaschine in Bäckereifiliale

ccc_1085_as_55.jpgRechtliche Grundlagen
  • DGUV Regel 108-001 "Umgang mit Zahlungsmitteln in Verkaufsstellen"

ccc_1085_as_11.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 206-017 "Gut vorbereitet für den Ernstfall! - Mit traumatischen Ereignissen im Betrieb umgehen"

  • Arbeits-Sicherheits-Information BGN "Bedienungstheken" (ASI 2.20)

  • Arbeits-Sicherheits-Information BGN "Gewalt und Extremereignisse am Arbeitsplatz" (ASI 9.02)

ccc_1085_as_9.jpgGefährdungen

Eine unzureichende Organisation der Arbeitsabläufe und Arbeitsgestaltung im Verkaufsbereich kann zu Stolper- und Rutschgefährdung der Beschäftigten führen. Bei nicht ausreichendem Platz vor dem Ladenbackofen bestehen Gefährdungen durch z. B. heiße Bleche.

Langes Stehen, ungeeignetes Schuhwerk und/oder ungünstige Bewegungsabläufe können zu Überlastungen des Muskel- und Skelettapparates führen.

Gefährdungen bzw. Belästigungen des Verkaufspersonals bestehen durch Insektenstiche.

Hautbelastungen ergeben sich durch das Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen, durch den ungeschützten Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sowie häufiges Händewaschen und Händedesinfizieren.

Durch die Schneideinrichtungen (Messerwerkzeuge) und Greifeinrichtungen von Brotschneidemaschinen besteht ein erhebliches Verletzungsrisiko.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Verkauf können Opfer von Raubüberfällen werden. Schwierige Kundschaft sowie teilweise ausgedehnte Geschäftsöffnungszeiten können weitere Belastungen verursachen.

ccc_1085_as_3.jpgMaßnahmen

Sie sorgen durch eine gute Organisation der Abläufe im Verkaufsbereich dafür, dass ausreichend Platz im Bereich vor dem Ofen besteht, um die heißen Bleche sicher zu handhaben. Die Belastungen durch extremes Bücken, häufiges Drehen und/oder Strecken reduzieren Sie durch eine ergonomische Gestaltung der Arbeitsabläufe.

Sie sorgen dafür, dass den Beschäftigten Sitzgelegenheiten zu Verfügung stehen (Pausen).

Zur Vermeidung von Rutschgefährdungen sorgen Sie für eine ausreichende Reinigung der Böden. Sie unterweisen die Beschäftigten über das Tragen von geeignetem Schuhwerk (siehe Hinweise in Kapitel 2.2 Thema "Geeignetes Schuhwerk und Arbeitskleidung").

Zur Vermeidung von Verletzungen bzw. Belästigungen durch Insektenstiche ergreifen Sie wirksame Maßnahmen (z. B. Insektenfallen).

Sie unterweisen Ihre Beschäftigten zur Vermeidung unnötiger Hautbelastungen. Geeignete Maßnahmen sind im Kapitel 2.2 Thema "Hautschutz" beschrieben.

Bezüglich des sicheren Betreibens von Brotschneidemaschinen im Verkauf siehe Kapitel 3.11.2.

Vorbeugende Unterweisungen, z. B. anhand angebotener Informationsschriften der Unfallversicherungsträger bezüglich des Verhaltens bei einem Raubüberfall, unterstützen die Deeskalation im Ernstfall und führen zu mehr Handlungskompetenz. Abschreckend wirkt eine Videoüberwachung, auf die deutlich hingewiesen wird.

Für den Bargeldtransport zur Bank beauftragen Sie vorzugsweise ein Werttransportunternehmen. Der Transport der Einnahmen zur Zentrale geschieht in geeigneten Sicherheitssystemen in den Fahrzeugen.

Nach einem Überfall oder Gewaltereignis sorgen Sie dafür, dass sowohl die unmittelbar betroffenen Beschäftigten als auch Kolleginnen und Kollegen eine medizinische bzw. psychologische Betreuung und Behandlung angeboten bekommen. Auch nicht gemeldete Gewaltereignisse sind in die Aufzeichnungen zur Ersten Hilfe aufzunehmen. Es besteht der Versicherungsschutz durch den zuständigen Unfallversicherungsträger (z. B. die Berufsgenossenschaft), dieser umfasst auch die Heilbehandlung von Opfern mit ausschließlich seelischen Verletzungen.

Im Verkauf ist eine gute Kommunikation mit der Kundschaft und innerhalb des Betriebes wichtig.