DGUV Regel 110-004 - Branche Backbetriebe

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Abschnitt 3.7 - 3.7 Teigverarbeitung Feingebäck

Für die Teigverarbeitung zu Feingebäck kommen ergänzend zur manuellen Verarbeitung Teigausrollmaschinen, Gebäckformmaschinen und Feingebäcklinien zum Einsatz.

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Abb. 23
Teigausroll- bzw. LaminierMaschine zur Herstellung von Feingebäck

ccc_1085_as_9.jpgGefährdungen

Gefährdungen bestehen im Wesentlichen durch bewegte Teile innerhalb der Maschinen (z. B. Walzen, Stanz-, Füllstation, Messer und Formwalzen). Die Gefahr des Einzugs für Finger, Kleidungsstücke, Kopfbedeckungen etc. besteht insbesondere zwischen Walzen bzw. an Transportbändern bei Zugriff durch die Öffnungen für Teigzuführung bzw. Produktaustrag.

Durch Freisetzung von sensibilisierenden Stäuben kann es zu Gesundheitsbeeinträchtigungen der Beschäftigten kommen.

ccc_1085_as_3.jpgMaßnahmen

Gefahrstellen sind durch Schutzeinrichtungen gesichert. Durch regelmäßiges Überprüfen der Funktion und Vollständigkeit sowie der Schaltwege der Schutzeinrichtungen gewährleisten Sie ein sicheres Arbeiten.

Sie unterweisen Ihre Beschäftigten über die sichere Reinigung der Maschinen, insbesondere der Walzen und Bänder unter Beachtung der Hinweise der Hersteller.

Beim Ausbau von Wechselwalzen unterweisen Sie Ihr Personal hinsichtlich Gefährdungen scharfer Kanten an den Teigabnehmern. Sie stellen geeignete schnitthemmende Schutzhandschuhe zur Verfügung.

Zur Vermeidung von Mehlstaub beachten Sie die Hinweise in Kapitel 2.2 Thema "Mehlstaub". Durch die Einstellung der Streubreite und der Intensität der Mehlstreuer auf das erforderliche Maß erreichen Sie eine Reduzierung der Mehlstaubemissionen.