DGUV Regel 110-004 - Branche Backbetriebe

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Abschnitt 3.6 - 3.6 Belaugung

Für die Herstellung des Laugengebäcks werden u. a. Belaugungsmaschinen eingesetzt.

ccc_1085_as_11.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb"

ccc_1085_as_9.jpgGefährdungen

Gefährdungen bestehen durch Einzugs-, Quetsch- und Scherstellen an Umlenkrollen der Transportbänder und mechanischen Hubeinrichtungen.

Beim Befüllen des Belaugungsgerätes mit Brezellauge (Natronlauge), bei der Verwendung des Gerätes oder auch durch Überschwappen der Lauge beim Transport des Gerätes kann es zu Verätzungen kommen.

Die Augen sind in besonderem Maße gefährdet! Bereits geringe Mengen (z. B. Spritzer) können schwere Augenschäden durch Verätzungen zur Folge haben und das Augenlicht bedrohen.

ccc_1085_as_3.jpgMaßnahmen

Achten Sie beim Betrieb der Maschine auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit der Schutzeinrichtung.

Sie gewährleisten, dass beim Umgang mit Natronlauge die Bedienperson geeignete persönliche Schutzausrüstung trägt. Dies sind z. B.:

  • Schutzbrille, Gesichtsschutz

  • Schutzhandschuhe,

  • Schürze und

  • geschlossenes Schuhwerk

In einer Betriebsanleitung für den Umgang mit der Lauge wird insbesondere beschrieben, dass Lauge nur in eine Wasservorlage gefüllt werden darf. Hierbei sind geeignete Umfüllvorrichtungen, z. B. Ballonkipper, Heber und Dosiereinrichtungen, zu benutzen.

Belaugungsmaschinen mit herausnehmbarem Laugenbehälter dürfen nur bei geschlossenen Verkleidungen betrieben werden (z. B. Türkontaktschalter).

Achten Sie darauf, dass Wartungs-/Inspektionsöffnungen stets verschlossen sind.

Bei manueller Belaugung muss das Eintauchen und Herausnehmen der Tauchbleche gefahrlos erfolgen. Dies wird erreicht z. B. durch

  • Verwendung der Griffe an den Tauchblechen,

  • Einrichtungen, die ein kontinuierliches Heben und Absenken ermöglichen,

  • Einrichtungen, die Tauchbleche in angehobener Stellung sicher halten.

ccc_1085_as_32.jpgErste-Hilfe-Maßnahmen bei Verätzung durch Brezellauge

Sollte es trotz Unterweisung und persönlicher Schutzausrüstung zum direkten Kontakt mit Brezellauge (Natronlauge) gekommen sein sollte, gelten folgende Maßnahmen:

a. Haut

  • Betroffene Haut- und Haarpartien so schnell wie möglich reichlich mit Wasser spülen.

  • Benetzte Kleidung entfernen

b. Augen

Fest installierte Augenduschen mit Anschluss an das Trinkwassernetz sind zu bevorzugen. Die Flüssigkeitsmenge in den Augenspülflaschen ist sehr gering und somit als alleinige Notfallmaßnahme nicht ausreichend.

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Abb. 22
Einsatz einer Augendusche

Sofortige Erste Hilfe und baldmögliche augenärztliche Behandlung sind notwendig.

Sofortige Maßnahmen:

  • Das betroffene Auge so schnell wie möglich (Faktor Zeit!) und ununterbrochen mit viel Wasser über mindestens 10 bis 20 Minuten spülen.

  • Dabei beide Augenlider möglichst weit auseinander-ziehen (häufig schmerzbedingter Lidkrampf ), ggf. muss durch einen zweiter Helfer das Auseinanderhalten der Augenlider erfolgen.

  • Es ist unbedingt auf den Schutz des gesunden Auges zu achten: z. B. den Kopf des Verletzten auf die betroffene Seite kippen, damit keine kontaminierte Augenspülflüssigkeit ins gesunde Auge fließt.

Weitere Informationen hierzu sind in Anlage 6 der DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb" enthalten.