DGUV Regel 110-004 - Branche Backbetriebe

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Abschnitt 3.2 - 3.2 Vorbereitende Tätigkeiten

Bevor die Rohstoffe weiterverarbeitet werden können, sind ggf. vorbereitende Tätigkeiten auszuführen, bspw. Auspacken, Öffnen, Zerkleinern, Schälen, Entsteinen und Mahlen von Rohstoffen.

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Abb.14
Handwerkliche Restbrotzerkleinerung

Vor der Verarbeitung stückiger bzw. grober Rohstoffe, Produkte oder Zutaten (z. B. Nüsse, Mandeln, Käse etc.) ist es oftmals erforderlich, diese chargenweise zu zerkleinern.

Neben der Zerkleinerung von Hand, bei der insbesondere ergonomische Aspekte und die Wahl des geeigneten Werkzeuges zu beachten sind, ist bei größeren Mengen meistens der Einsatz von kraftbetriebenen Zerkleinerungsmaschinen erforderlich.

Getreide und Saaten sowie weitere Zutaten, wie z. B. Restbrot werden gemahlen bzw. zerkleinert. Hierbei werden Mühlen und Restbrotzerkleinerer eingesetzt.

ccc_1085_as_9.jpgGefährdungen

Gefährdungen durch Schnittverletzungen bestehen z. B. beim Öffnen von Gebinden durch Verwendung von ungeeigneten Messern und an scharfen Kanten von z. B. Umreifungsbändern, Kartons oder geöffneten Dosen.

Der Zugriff zu rotierenden Maschinenteilen und Messern, z. B. an Schäl- und Entsteinmaschinen, kann zu Verletzungen führen.

Beim Betreiben von Zerkleinerungsmaschinen kann gehörschädigender Lärm entstehen.

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Abb. 15
Innerbetrieblicher Transport durch geeignete Transportwagen

Durch das Heben, Tragen, Ziehen oder Schieben schwerer Lasten bzw. durch häufige wiederholende Tätigkeiten bestehen Gefährdungen für das Muskel-Skelett-System.

ccc_1085_as_3.jpgMaßnahmen

Sie sorgen dafür, dass beim Öffnen von Verpackungen geeignete Hilfsmittel eingesetzt werden, z. B. Sicherheitsmesser ohne feststehende Klinge bzw. mit gegen Zugriff gesicherter Klinge.

Für das Öffnen von Dosen stellen Sie ergonomische Arbeitsplätze und Dosenöffner zur Verfügung, die möglichst keine scharfen Kanten erzeugen. Sie unterweisen Ihr Personal hinsichtlich der Gefährdungen durch scharfe Kanten und stellen geeignete schnitthemmende Schutzhandschuhe zur Verfügung.

Beim Werkzeugein- und -ausbau werden nur geeignete Hilfsmittel und Werkzeugaufnahmen verwendet. Sie sorgen dafür, dass Ihre Beschäftigten diesbezüglich unterwiesen sind.

Sie stellen sicher, dass an den verwendeten Maschinen alle erforderlichen Sicherheits- bzw. Schutzeinrichtungen vorhanden und funktionsfähig sind. Hierzu gehören z. B. Schutzstäbe an der Auslaufseite der Restbrotzerkleinerer bzw. Deckelverriegelungen und feste Einbauten zur Zugriffsverhinderung in der Eingabeöffnung von Mixern.

Sie sorgen dafür, dass vor Reinigungs- und Wartungsarbeiten die Maschinen vom Netz getrennt werden. Zusätzlich trägt auch die Verwendung schnitthemmender Schutzhandschuhe dazu bei, Verletzungen an scharfen Werkzeugen und Maschinenteilen zu verhindern. Sie verringern die Lärmbelastung der Beschäftigten in den anderen Arbeitsräumen, indem Sie den Aufstellbereich lärmintensiver Maschinen (z. B. Mühlen, Restbrotzerkleinerer) räumlich von anderen Arbeitsbereichen trennen und dafür sorgen, dass Türen geschlossen gehalten werden.

Durch die Verwendung von geeigneten Lastenhandhabungsgeräten (Sackkarre, Hubwagen, Hebehilfen, Transportwagen) für Säcke, Fässer, Kanister und alle sonstigen Lasten können Verletzungen bzw. Überbelastungen des Muskel-Skelettsystems vermieden werden. Eine Beurteilung hierüber haben Sie zum Beispiel anhand der Leitmerkmalmethode zur Lastenhandhabungsverordnung durchgeführt.