DGUV Regel 110-004 - Branche Backbetriebe

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Abschnitt 3.1 - 3 Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefahren und Maßnahmen
3.1 Warenannahme und Lagerung

Für die Lagerung Ihrer Rohstoffe sind ausreichend dimensionierte und strukturierte Lagermöglichkeiten vorgesehen. Ihre Lager sind mit geeigneten Regalen und Lagereinrichtungen ausgestattet.

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Abb. 9
Sichere und übersichtliche Gestaltung des Wareneingangslagers

Vermeiden Sie, dass Verkehrswege zugestellt und die Bewegungsflächen der Beschäftigten eingeengt werden. Hilfsmittel wie z. B. Leitern, Tritte, Sackkarre, Hubwagen oder Transportwagen werden zur Verfügung gestellt. Diese ermöglichen einen schnellen und rückenschonenden Transport.

ccc_1085_as_55.jpgRechtliche Grundlagen
  • Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)

  • Technische Regel für Arbeitsstätten "Türen und Tore" (ASR A 1.7)

  • DGUV Vorschrift 54 und 55 "Winden, Hub- und Zuggeräte"

  • DGUV Vorschrift 68 und 69 "Flurförderzeuge"

  • DGUV Regel 108-006 "Ladebrücken und fahrbare Rampen"

  • DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte"

  • DGUV Regel 113-001 "Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)"

ccc_1085_as_11.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 205-006 "Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre"

  • DGUV Information 208-043 "Sicherheit von Regalen"

  • DGUV Information 208-048 "Sicherung palettierter Ladeeinheiten"

  • Leitmerkmalmethode zur Beurteilung der manuellen Lastenhandhabung

  • DIN 8986:2012-10 "Kühlräume - Bauliche sicherheitstechnische Anforderungen"

  • Arbeits-Sicherheits-Information BGN "Leitfaden - Explosionsschutzdokument für handwerkliche und kleine Backbetriebe" (ASI 8.52)

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Abb. 10
Mitgänger-Flurförderzeug mit Fußschutzleiste

ccc_1085_as_9.jpgGefährdungen

Bei der Anlieferung durch Tankfahrzeuge sowie während der Befüllung von und Entnahme aus Silos bestehen möglicherweise Brand- und Explosionsgefährdungen.

Im Bereich der Warenannahme und Lagerung achten Sie insbesondere auf Gefährdungen im Hinblick auf Sturz oder Absturz beim Transportieren und Lagern.

Es bestehen Risiken der Muskel-Skeletterkrankung beim Heben und Tragen sowie Fuß- oder Handverletzungen bei Transportvorgängen.

Bei der Handhabung von Lagergut bestehen Gefährdungen durch Umkippen, Wegrollen oder Herunterfallen von Lagergut.

Es bestehen Gefährdungen durch Schnittverletzungen beim Umgang mit Verpackungen bzw. durch ungeeignete Messer.

Beim Arbeiten in Kühlräumen bestehen Gesundheitsgefahren durch Kälte, durch Sauerstoffmangel bzw. das Eingeschlossenwerden in engen Räumen.

ccc_1085_as_3.jpgMaßnahmen

Sie sorgen dafür, dass anliefernde Silofahrzeuge beim Befüllvorgang immer geerdet sind, um Explosionsgefahren durch elektrostatische Aufladungen zu vermeiden. Das Silo wird nur mit dem zulässigen Förderdruck befüllt (Typenschild des Silos beachten) und nicht überfüllt.

Sie veranlassen regelmäßige Kontrollen, ob die Siloanlagen so weit wie möglich staubdicht sind. Bei der Annahme und Entnahme von Mehlen wird die entweichende Förderluft staubarm abgeführt, z. B. durch geeignete Filtersysteme oder Filtertücher oberhalb der Silos. Die Filter werden regelmäßig geprüft und bei Bedarf gereinigt bzw. ausgetauscht.

Die staubarme Entfernung von Staubablagerungen (z. B. mit einem geeigneten Staubsauger, keinesfalls durch Kehren oder Abblasen) haben Sie in den Reinigungsplan aufgenommen.

Die im Explosionsschutzdokument festgelegten Maßnahmen werden durchgeführt.

Sie unterweisen Ihre Beschäftigten darüber, dass bei Transportarbeiten immer freie Sicht auf den Transportweg vorhanden sein muss. Sie stellen sicher, dass Verkehrswege einschließlich Treppen, Ausgleichsstufen und Notausgänge, insbesondere auch während der Anlieferung, von Hindernissen freigehalten werden. Dies wird durch eine eindeutige Zuweisung und Kennzeichnung der Lagerbereiche erleichtert.

Wenn die Anlieferung über eine Laderampe erfolgt, sorgen Sie dort für einen ausreichenden Schutz gegen Absturz, bevorzugt durch technische Maßnahmen wie Geländer oder Absperrungen an der Absturzkante. Die Zufahrt zu Laderampen ist so organisiert, dass sich keine Personen zwischen dem heranfahrenden Fahrzeug und der Rampe aufhalten.

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Abb. 11
Sicherheitsmesser mit selbstständig zurückziehender Klinge

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Abb. 12
Sicherheitsmesser mit herausgeschobener Klinge

Sie achten beim Einkauf auf gewichtsreduzierte Gebindegrößen, wenn diese gehoben und getragen werden (z. B. Sackware max. 25 kg). Für den Transport stellen Sie geeignete Hilfsmittel zu Verfügung, wie Sackkarre, Rollcontainer, Roll-, Hubwagen etc.

Sie beurteilen die Hebe- und Tragevorgänge mittels der Leitmerkmalmethode und ergreifen sofern erforderlich geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Muskel- und Skeletterkrankungen.

Um Fußverletzungen bei Tätigkeiten im Lager- und Transportbereich zu vermeiden, sind im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ggf. persönliche Schutzausrüstung (z. B. Schuhe mit Zehenkappe) zur Verfügung zu stellen und von den Beschäftigten zu tragen. Um Handverletzungen zu vermeiden, sorgen Sie dafür, dass möglichst Transporteinrichtungen mit Handschutz verwenden werden.

ccc_1085_as_52.jpgGute Praxis

An Mitgänger-Flurförderzeugen bietet eine aktive Fußschutzleiste zusätzlichen Schutz vor Verletzungen. Bei Fußkontakt mit der Leiste wird ein Sicherheitsschalter aktiviert. Das Flurförderzeug bremst sofort ab und fährt in die Gegenrichtung. Eine Nachrüstung solcher Fußschutzleisten ist daher empfehlenswert.

Vergewissern Sie sich, dass alle Regale in den Lagerräumen standsicher und ausreichend tragfähig sind. Unterweisen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darüber, was beim Lagern und Stapeln zu beachten ist: Dinge, die umkippen oder wegrollen können, müssen entsprechend gesichert abgestellt werden, schwere Lasten werden in Regalen und Stapeln stets unten und leichtere Gebinde darüber gelagert. Wenn vorhersehbar ist, dass Regale beschädigt werden können, z. B. durch Flurförderzeuge, müssen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob und wie eine Prüfung der Regale erfolgen muss. Durch eine ausreichend qualifizierte "befähigte Person" sollen regelmäßige Sichtkontrollen durchgeführt werden. Beschädigte Regale dürfen nicht mehr benutzt werden und müssen instandgesetzt werden.

Für das Öffnen von Kartons und Folienverpackungen stellen Sie Ihren Beschäftigten geeignete Hilfsmittel zur Verfügung. Sicherheitsmesser mit einer selbsttätig zurückziehenden oder mit verdeckt angeordneter Klinge sind für das Öffnen von Kartons oder für das Entfernen von Umreifungen am besten geeignet. Zusätzlich trägt auch die Verwendung schnitthemmender Schutzhandschuhe dazu bei, Verletzungen an scharfen und rauen Oberflächen von Kartons zu verhindern.

Türen von begehbaren Kühlräumen müssen jederzeit von innen geöffnet werden können, auch dann, wenn sie versehentlich von außen abgeschlossen wurden. Als Unternehmerin bzw. Unternehmer sorgen Sie dafür, dass die Entriegelungen aller Kühlraumtüren einwandfrei funktionieren.

Die Ausgänge der Kühlräume müssen auch bei ausgeschalteter/ausgefallener Beleuchtung aufgefunden werden können, hier ist eine Sicherheitsbeleuchtung oder eine Rettungskennzeichenleuchte vorzusehen, bei kleinen Räumen (bis 100 m2) genügen auch Markierungen aus nachleuchtenden Materialien.

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Abb. 13
Notentriegelung in begehbaren Kühlräumen

Sie weisen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darauf hin, vor dem Abschließen von Kühlraumtüren immer zu prüfen, dass sich in den Räumen keine Personen mehr befinden.

Kühlräume mit einer Fläche über 20 m2 und einer Temperatur unter -10°C müssen mit einer vom allgemeinen Stromnetz unabhängigen Notrufeinrichtung (Alarmschalter) ausgerüstet sein. Eine regelmäßige Kontrolle bzw. den Austausch von Batterien haben Sie organisiert.

Für Arbeiten in Kühl- bzw. Tiefkühlräumen halten Sie für Ihre Beschäftigten geeignete Bekleidung und für einen längeren Aufenthalt in Tiefkühlräumen auch Kälteschutzkleidung zum Überziehen bereit. Achten Sie darauf, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Kleidung insbesondere bei allen Tätigkeiten tragen, die etwas länger dauern (z. B. Einlagern, Bestandsaufnahme oder Sortieren).

Bei Arbeiten in Lagerräumen mit sauerstoffreduzierter Atmosphäre wird der Sauerstoffgehalt kontinuierlich überwacht. Es sind entsprechende Sicherheitsmaßnahmen für den Gefahr- oder Notfall (z. B. Alarmmeldung) installiert. Sie sorgen dafür, dass alle in diesem Bereich Beschäftigten regelmäßig arbeitsmedizinisch auf ihre Eignung untersucht werden.

Durch Anbringen der erforderlichen Warnhinweise an allen Zugängen zu den Bereichen mit sauerstoffreduzierter Atmosphäre und regelmäßige Kontrolle des Alarmierungssystems schaffen Sie die Voraussetzungen für ein sicheres Arbeiten.