DGUV Regel 109-001 - Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium - Vermeiden von Staubbränden und Staubexplosionen

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Anhang 3 - Beispiel eines Explosionsschutzdokuments

Explosionsschutzdokument
nach Gefahrstoffverordnung
Beurteilung der Explosionsgefahr beim Schleifen von Werkstücken aus Aluminium
Betriebsbereich: (Anlage: Lageplan) Arbeitsbereich: (Anlage: Aufstellungsplan)
Verantwortliche(r):Zur Prüfung befähigte Personen:
Beschreibung des Verfahrens und der Arbeitsabläufe einschließlich Auslegungs- und Betriebsdaten:
Trockenschleifen von Aluminiumwerkstücken mit druckluftbetriebenen Handschleifmaschinen in einer geschlossenen Kabine. Absaugung der entstehenden Al-Stäube über eine Absaugwand, die über eine Rohrleitung mit einem Trockenabscheider verbunden ist. Zuluftnachführung an der der Absaugwand gegenüberliegenden Seite der Kabine über geeignete Einströmöffnungen.
Auslegungs- und Betriebsdaten:
Atmosphärische Bedingungen, Raumtemperatur 20 bis 25 °C, Arbeitsraumvolumen (Kabine) 60 m3, Luftwechselzahl 120 1/h, Luftleistung Trockenabscheider 7200 m3/h, Rohgaskonzentration maximal 100 mg/m3, zusätzlich Staubabsaugeinrichtung für Kabinenreinigung mit Anschluss an den Trockenabscheider.
Arbeitskabine: Zugang über automatisches, elektr. angetriebenes Rolltor. Innenwände der Kabine und Werkstückauflagen aus nicht funkenreißendem Material. Betrieb der Handmaschinen nur bei geschlossenem Tor und eingeschalteter Absaugung möglich (Unterdruck). Alle eingesetzten Arbeitsmittel entsprechen der Gerätegruppe II, Kategorie 3 D gemäß 2014/34/EU.
Arbeitsablauf: Zuführung der Werkstücke durch geöffnetes Rolltor. Bearbeitung erst möglich bei geschlossenem Rolltor und eingeschalteter Absaugung. Bearbeitung unmittelbar vor der Absaugwand. Reinigung der Arbeitskabine und des Zugangsbereichs zur Arbeitskabine mit Staubsaugeinrichtung bei eingeschalteter Absaugung jeweils nach Schichtende. Kontrolle und gegebenenfalls Entsorgung des gekennzeichneten Staubsammelbehälters nach Schichtende und Lagerung der geschlossenen Behälter in ausgewiesenen gekennzeichneten Bereichen.
Trockenabscheider: Aufstellung außerhalb des Gebäudes an der Außenwand. Explosionsdruckstoßfest für einen reduzierten Explosionsüberdruck von 0,4 bar einschließlich der reingasseitig angeordneten Anlagenteile, rohgasseitige Entkoppelung über Schnellschlussschieber, Druckentlastung des Filtergehäuses über Berstscheibe, Druckentlastung so, dass Gefährdungen für Beschäftigte und Dritte - z. B. durch Flammen- und Druckwirkung - verhindert ist, Überwachung der Filtereinheit mit Durchbruchwächter, Staubaustrag über explosionsfeste und flammendurchschlagsichere Zellenradschleuse. Abluft wird über Dach abgeführt.
Einsatzstoffe mit Mengenangabe1. Aluminiumstaub 1
ca. 20 g/Werkstück
Sicherheitsdatenblatt vorhanden
in Gefahrstoffkataster eingetragen
(Anlage: Gefahrstoffkataster)
2. Aluminiumstaub 2
ca. 20 g/Werkstück
Sicherheitsdatenblatt vorhanden
in Gefahrstoffkataster eingetragen
(Anlage: Gefahrstoffkataster)

Stoffdaten der entstehenden Stäube
Stoffdaten/KenngrößeAluminiumstaub 1Aluminiumstaub 2Kritischer Wert
Korngröße (Medianwert)10 µm20 µm10 µm
Feuchte2 %2 %2 %
Mindestzündenergie< 3 mJ> 10 mJ< 3 mJ
Zündtemperatur560 °C470 °C470 °C
Glimmtemperatur350 °C320 °C320 °C
Untere Explosionsgrenze30 g/m360 g/m330 g/m3
Max. Explosionsüberdruck10 bar9 bar10 bar
KSt-Wert/Staubexplosionsklasse250 bar m/s (St 2)180 bar m/s (St 1)250 bar m/s (St 2)
Brennzahl323

Ermittlung explosionsgefährdeter BereicheJaNeinBemerkungen
Sind brennbare Stoffe vorhanden?
(Gase ☐     Flüssigkeiten ☐     Stäube ☒)
Aluminiumstaub, siehe Stoffdaten
Kann sich eine explosionsfähige Atmosphäre bilden?Begründung siehe Abschnitt "Einteilung des Betriebs- und Arbeitsbereichs in Zonen"
Kann sich im Inneren von Apparaturen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden?
Kann sich im Aufstellungsbereich von Apparaturen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden?
Ist die Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre bei Wartungs- und Reparaturarbeiten möglich?

Vermeiden explosionsfähiger AtmosphäreJaNeinBemerkungen
Werden Maßnahmen getroffen, die die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre verhindern oder einschränken?Siehe unten
Allgemeine Maßnahmen:
  • Ersatz durch anderes oder gröberes Produkt

  • Mengenbegrenzung

Maßnahmen im Inneren der Arbeitskabine:
  • Lüftungs- und entstaubungstechnische Maßnahmen

Absaugwand
  • Beseitigung von Staubablagerungen


Über zusätzliche Absaugeinrichtung mit Anschluss an Trockenabscheider
Anlage: Reinigungspläne
  • Sonstige

Technisch dichte Ausführung der Rohrleitungen
Kann durch die ergriffenen Maßnahmen das Auftreten einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre sicher verhindert werden?Begründung siehe Abschnitt "Einteilung in Zonen"

Einteilung des Betriebs- und Arbeitsbereichs in Zonen
Teil-BereichKein Ex-BereichZoneBegründungBemerkungen
1Das Innere der Arbeitskabine22Keine vollständige Erfassung der entstehenden Stäube, Staubablagerungen möglichAnlage: Ex-Zonenplan
2Das Innere der Erfassungseinrichtung22Staubablagerungen möglich
3Das Innere der Rohrleitungen21Wegen des gelegentlichen Aufsaugens von Staubablagerungen mit der zusätzlichen Absaugeinrichtung
4Rohgasbereich des Abscheiders20Häufige Abreinigung der Filterelemente
5Reingasbereich des Abscheiders22Stauberkennungssystem zur Detektion eines Filterdurchbruchs mit Abschaltung des Ventilators
6Umgebung Staubaustrag-Staubablagerungen werden unmittelbar beseitigt.
7Bereich um Kabinenöffnung außerhalb der Kabine-Staubablagerungen werden unmittelbar beseitigt.

Vermeiden wirksamer ZündquellenJaNeinBemerkungen
Sind elektrische Arbeitsmittel vorhanden?Anlage: Geräteliste
Entsprechen alle elektrischen Arbeitsmittel (Geräte) den Anforderungen für die jeweilige Zone?Anlage: Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen
  • Geräte entsprechen der RL 2014/34/EU (ab 1. Juli 2003 in Verkehr gebracht)

  • Geräte entsprechen der ElexV (bis 30. Juni 2003 in Verkehr gebracht)

  • Bewertung der Altgeräte zur sicheren Verwendung in der jeweiligen Zone ist erfolgt

Sind nichtelektrische Arbeitsmittel vorhanden? Anlage: Geräteliste
Entsprechen alle nichtelektrischen Arbeitsmittel (Geräte) den Anforderungen für die jeweilige Zone?Anlage: Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen
Sind alle leitfähigen und ableitfähigen Anlagenteile zur Vermeidung von Funkenentladung geerdet?Anlage: Erdungsprotokolle
Sind folgende wirksame Zündquellen - auch bei Wartungs- und Reinigungsarbeiten - vermieden?
  • Heiße Oberflächen

Begrenzung der zulässigen Oberflächentemperatur der Arbeitsmittel nach Abschnitt 4.6.3 der DGUV Regel 109-001
Anlage: Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen
Anlage: Arbeitsfreigabesystem
  • Flammen und heiße Gase

  • Mechanisch erzeugte Funken

In Kabine und Absaugrohrleitungen hinreichend sicher vermieden, da Wände und Werkstückauflagen aus nicht zur Funkenbildung neigendem Material. Wegen Zone 20 im Rohgasbereich des Abscheiders dürfen aber auch bei selten zu erwartenden Betriebsstörungen keine wirksamen Zündquellen eingetragen werden. Das kann beim Schleifen von Aluminium nicht sichergestellt werden.
  • Elektrische Anlagen

Im Inneren der Arbeitskabine nur Anlagen der Kategorie 3D verwenden.
  • Elektrische Ausgleichsströme

Potenzialausgleich
  • Statische Elektrizität

Ableitfähiges Schuhwerk und ableitfähiger Boden
  • Blitzschlag

Installierte Blitzschutzeinrichtung
  • Elektromagnetische Felder und Strahlung

nicht zutreffend
  • Ionisierende Strahlung

nicht zutreffend
  • Ultraschall

nicht zutreffend
  • Adiabatische Kompression, Stoßwellen

nicht zutreffend
  • Chemische Reaktionen (z. B. Selbstentzündung, Glimmnester)

Der anfallende Staub neigt bei Umgebungstemperatur nicht zur Selbstentzündung; Bildung von Glimmnestern in der Kabine aufgrund der Brennzahl des Staubs und der geringen Schichtdicke unwahrscheinlich. Bei Einsatz der zusätzlichen Absaugeinrichtung wird darauf geachtet, dass keine Glimmnester oder glimmenden Partikel eingesaugt werden.
Anlage: Betriebsanweisung
Kann unter Berücksichtigung aller wirksamen Zündquellen das Entzünden explosionsfähiger Atmosphäre hinreichend sicher verhindert werden?Siehe Bemerkung zu "mechanisch erzeugten Funken."

Konstruktiver ExplosionsschutzJaNeinBemerkungen
Werden Maßnahmen getroffen, die die Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß begrenzen?
Konstruktive Explosionsschutzmaßnahmen (jeweils einzeln dokumentieren):
  • explosionsdruckfeste Bauweise
    (für p = bar)

  • explosionsdruckstoßfeste Bauweise
    (für p = 0,4 bar)

Anlage: Festigkeitsnachweis für Abscheider und Rohrleitungen, Betriebsanleitung
  • Explosionsdruckentlastung

Anlage: EG-Baumusterprüfbescheinigung und Nachweis der Eignung (Berechnung der Entlastungsfläche), Betriebsanleitung
  • Explosionsunterdrückung

  • Explosionsentkopplung

Anlage: EG-Baumusterprüfbescheinigung für Schnellschlussschieber und Zellenradschleuse und Nachweis der Eignung, Betriebsanleitung
Werden weitere Maßnahmen zur Verringerung des Restrisikos getroffen?

Organisatorische SchutzmaßnahmenJaNeinBemerkungen
Existieren für alle explosionsgefährdeten Bereiche schriftliche Betriebsanweisungen?Anlage: Werkstoff- und arbeitsmittelbezogene Betriebsanweisungen, Betriebsanleitungen
Werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Aufnahme der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Abständen unterwiesen?Anlage: Dokumentation der Unterweisungen
Wurde ein Reinigungsplan erstellt?Anlage: Reinigungsplan
Existiert ein Instandhaltungsplan zur Aufrechterhaltung von:
  • Allgemeiner Elektroinstallation und elektrischen Arbeits- und Betriebsmitteln

Anlage: Wartungsplan
  • Nichtelektrischen Betriebsmitteln

  • Schutzeinrichtungen

Werden besondere Gefährdungen, die bei Instandhaltungsarbeiten auftreten können, analysiert und dokumentiert?Anlage: Wartungsplan mit Gefährdungsbeurteilung
Existiert ein Arbeitsfreigabesystem mit Erlaubnisscheinen für Arbeiten mit Zündgefahr?Anlage: Arbeitsanweisung und Erlaubnisschein
Sind alle explosionsgefährdeten Bereiche gekennzeichnet:Anlage: Lage- und Aufstellplan mit Kennzeichnung der festgelegten Bereiche
  • Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre (Warnzeichen D-W021 *)

  • Verbot von Feuer, offenem Licht und Rauchen (Verbotszeichen P003 *)

  • Verbot von Mobilfunk (Verbotszeichen P013 *)

Zutrittsverbot für Unbefugte (Verbotszeichen D-P006)
Sind ausreichend Flucht- und Rettungswege vorhanden und gekennzeichnet?Anlage: Flucht- und Rettungsplan
Erfolgte eine Prüfung der Apparatur/Anlage vor der ersten-Inbetriebnahme?Anlage: Prüfdokumentation "Erstprüfung"
Erfolgen wiederkehrende Prüfungen?Anlage: Prüfkataster mit Angaben zu den zu prüfenden Einrichtungen, Art der Prüfungen, Prüfumfängen, Prüffristen und zur Qualifikation der mit den jeweiligen Prüfungen zu beauftragenden Personen.

Bewertung des verbleibenden Risikos (Restrisiko)JaNeinBemerkungen
Kann ein Energieausfall zu einer Gefährdung oder Gefahrenausweitung führen?
Ist das verbleibende Risiko für die Beschäftigten im Hinblick auf Explosionsgefahren vertretbar?

Anlagen*
Lageplan Aufstellungsplan Sicherheitsdatenblätter
Gefahrstoffkataster
Ex-Zonenplan
Geräteliste elektrische Arbeitsmittel
Geräteliste nichtelektrische Arbeitsmittel
Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen aller Arbeitsmittel und sonstigen Einrichtungen
Erdungsprotokolle
Festigkeitsnachweis für den Abscheider und die Rohrleitungen
EG-Baumusterprüfbescheinigungen für Druckentlastungseinrichtung, Schnellschlussschieber und Zellenradschleuse mit Nachweisen über deren Eignung für den vorliegenden Anwendungsfall (bestimmungsgemäße Verwendung)
Betriebsanweisungen
Dokumentation der Unterweisungen
Reinigungspläne
Wartungspläne
Arbeitsanweisungen und Erlaubnisscheine
Nachweise über die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme
Prüfkataster für wiederkehrende Prüfungen
Flucht- und Rettungspläne
* Die Anlagen sind dem Explosionsschutzdokument beizufügen oder der Aufbewahrungsort ist anzugeben
Datum:Unterschriften (Erstellende und Betreiber):

gem. ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung