DGUV Regel 113-002 - Sicherheitsregeln für Durchlauftrockner von Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen

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Abschnitt 5.5 - 5.5 Besondere Bestimmungen für ESH-Polymerisationsdurchlauftrockner

5.5.1

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß beim Betrieb von ESH-Polymerisationsdurchlauftrocknern die Bestimmungen der Röntgenverordnung und die im Genehmigungsbescheid erteilten Auflagen beachtet werden.

5.5.2

Die Versicherten haben zum Schutz vor Strahlung alle Schutzeinrichtungen von ESH-Polymerisationsdurchlauftrocknern während des Betriebes in Schutzstellung zu halten.