DGUV Regel 101-001 - Sicherheitsregeln für Transportanker und -systeme von Betonfertigteilen

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Abschnitt 5 - 5 Einbau und Verwendung

5.1

Transportanker und -systeme dürfen nur in Übereinstimmung mit der zugehörigen Einbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers eingebaut und verwendet werden. Die Einbau- und Verwendungsanleitung muß auch an der Montagebaustelle zur Verfügung stehen.

Stahldrahtseilschlaufen mit über die Betonoberfläche herausragendem Ende sollen in Richtung des zu erwartenden Schrägzuges eingebaut werden, damit die Seilablenkung in der Betonoberfläche so gering wie möglich ist.

5.2

Bei Transportankersystemen dürfen nur die zusammengehörigen Transportanker und Lastaufnahmemittel verwendet werden.

5.3

Die Tragfähigkeit des Transportankers oder -systems muß mindestens der auftretenden Zugkraft unter Berücksichtigung der möglichen Lastüberlagerung entsprechen. Diese Zugkraft ist zu ermitteln unter Berücksichtigung der

  • Eigenlast des Fertigteiles,

  • Haftung in der Schalung beim Ausheben,

  • Stoßzuschläge,

  • Kraftrichtungen aus dem Anschlagmittel,

  • Verwendung von mehrsträngigen Anschlagmitteln mit oder ohne Ausgleichsgehänge,

  • Hebelwirkungen, die beim Drehen, Kippen, Schwenken entstehen können.

Die Eigenlast des Fertigteiles ist gegebenenfalls anteilig zu berücksichtigen.

Abhängig von Bauteilform und Rauhigkeit der Schalhaut kann die Schalungshaftung ein Mehrfaches der Eigenlast betragen. Stoßzuschläge können abhängig von Steuerung und Fahrbahn des verwendeten Hebezeuges bis zur 5fachen Eigenlast betragen.

Bei Spreizgehängen erhöhen sich mit zunehmendem Neigungswinkel (Spreizwinkel) die auf die Anker wirkenden Kräfte.

5.4

Schraubteile sind in Schrauböffnungen bis zum Anschlag einzudrehen. Sie dürfen anschließend um nicht mehr als eine Umdrehung in die gewünschte Stellung zurückgedreht werden. Vor dem Eindrehen sind die Öffnungen von eingedrungenen Fremdkörpern zu befreien.

5.5

Transportanker sind für wiederholten Einsatz nicht zulässig. Dies gilt nicht, wenn sie sich in Übereinstimmung mit dem Zulassungsbescheid "Nichtrostende Stähle", erteilt vom Institut für Bautechnik, Reichpietschufer 74-76, 10785 Berlin, unter Zulassungs-Nr. 7-30.44.1 befinden.

Mehrfaches Anschlagen innerhalb der Transportkette von der Herstellung bis zum Einbau eines Fertigteiles gilt nicht als wiederholter Einsatz. Wiederholter Einsatz tritt z.B. bei Kranballast, Dammbalkenverschlüssen auf.

5.6

Transportanker, die aus einbetonierten Stahldrahtseilschlaufen bestehen, sind für den wiederholten Einsatz auch dann nicht zulässig, wenn sie den Bestimmungen des Abschnittes 5.5 entsprechen.

5.7

Fehlerhaft eingebaute Transportanker oder solche mit beschädigten Teilen, z.B. durch Gewindeabnutzung, Korrosion oder sichtbare Verformung sowie beschädigte Teile von Transportankersystemen, dürfen nicht zum Anschlagen benutzt werden.

Korrosionsgefahr besteht besonders im Bereich der Betonoberfläche.

5.8

Fertigteile mit einbetonierten Stahldrahtseilschlaufen sind so zu lagern, daß die Schlaufen nicht abgeknickt werden.

Dies wird z.B. durch die Verwendung ausreichend dicker Zwischenlagen verhindert, die nicht auf den Stahldrahtseilschlaufen aufliegen dürfen.

5.9

Stahldrahtseile dürfen nicht mehr verwendet werden, wenn einer der folgenden Mängel festgestellt wird:

  • Knicke und Kinken (Klanken),

  • Bruch einer Litze,

  • Lockerung der äußeren Lage in der freien Länge,

  • Quetschungen in der freien Länge,

  • Quetschungen im Auflagebereich der Öse mit mehr als 4 Drahtbrüchen bei Litzenseilen bzw. mehr als 10 Drahtbrüchen bei Kabelschlagseilen,

  • Korrosionsnarben,

  • Beschädigungen oder starker Verschleiß der Seil- oder Endverbindung,

  • Drahtbrüche in großer Zahl.

Drahtbrüche in großer Zahl, die ein Ablegen des Seiles erforderlich machen, liegen vor, wenn die in nachstehender Tabelle genannte Anzahl von Drahtbrüchen festgestellt wird:

SeilartAnzahl sichtbarer Drahtbrüche bei Ablegereife auf einer Länge von
3 d6 d30 d
Litzenseil4616
Kabelschlagseil101540
d = Seilnenndurchmesser