DGUV Regel 110-007 - Verwendung von Getränkeschankanlagen

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Verwendung von Getränkeschankanlagen
(DGUV Regel 110-007)

Regel

ccc_1078_as_19.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Dezember 2020

- aktualisierte Fassung Februar 2024

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Aktualisierungen zur letzten Ausgabe Dezember 2020:

Kapitel 5.2.10 Gaswarnanlage für Kohlenstoffdioxid

(2. Aufzählungspunkt auf Seite 28):

  • die Sensoren sind vorzugsweise ca. 30 cm über dem Fußboden anzubringen, in begehbaren Kühlräumen mit technischer Luftumwälzung ist auch eine Installation bis in Augenhöhe möglich.

Ergänzungen im Anhang

Regelungen für die Verwendung von Getränkeschankanlagen:

  • DGUV Grundsatz 310-010 "Qualifizierung von Personen und Anerkennung von Lehrgängen für die Reinigung und Desinfektion von Getränkeschankanlagen"

  • DIN 6650-11:2023-12 (Entwurf ) "Getränkeschankanlagen - Teil 11: Durchführung der Reinigung und Desinfektion von Getränkeschankanlagen"

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DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.

DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht.
InhaltsverzeichnisAbschnitt
Wozu diese DGUV Regel?1
Geltungsbereich dieser DGUV Regel2
Begriffsbestimmungen3
Grundlagen für den Arbeitsschutz4
Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Dokumentation (Gefährdungsbeurteilung)4.1
Unterweisung4.2
Arbeitsbereiche und Tätigkeiten: Gefährdungen und Maßnahmen5
Allgemeine Anforderungen5.1
Grundlegende Schutzmaßnahmen5.2
Aufstellungsräume5.2.1
Druckgasflaschen5.2.2
Lagerung5.2.2.1
Aufstellung5.2.2.2
Verwendung5.2.2.3
Stationäre Druckbehälter5.2.3
Getränke- bzw. Grundstoffbehälter5.2.4
Getränkekühlräume5.2.5
Mobile Getränkeschankanlagen5.2.6
Anforderungen an den Aufbau des druckgasseitigen Teils von Getränkeschankanlagen5.2.7
Anforderungen an den Aufbau des getränke- oder grundstoffseitigen Teils von Getränkeschankanlagen5.2.8
Technische Lüftung5.2.9
Gaswarnanlage für Kohlenstoffdioxid5.2.10
Reinigung und Desinfektion5.2.11
Sicherheitstechnische Prüfungen6
Allgemeines6.1
Prüfung vor Inbetriebnahme6.2
Wiederkehrende Prüfungen6.3
Prüfkriterien6.4
Dokumentation der Prüfung6.5
Anhang