DGUV Regel 110-007 - Verwendung von Getränkeschankanlagen

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Abschnitt 3 - 3 Begriffsbestimmungen

Getränkeschankanlagen sind Anlagen, aus denen, mit oder ohne Betriebsüberdruck, Getränke zum Endverbrauch ausgeschenkt werden, jedoch keine Anlagen, die mit Wasserdampf oder Heißwasser betrieben werden.

Aus Getränkeschankanlagen werden z. B. Bier, Wein, weinhaltige Heißgetränke, alkoholfreie Erfrischungsgetränke, Wasser, Smoothies und Spirituosen ausgeschenkt.

Der Begriff Getränkeschankanlagen umfasst alle Aufstellungsräume und zugehörigen Anlagenbauteile. Zu Getränkeschankanlagen gehören insbesondere Schanktische mit Spüleinrichtungen und Räume für die Lagerung der an die Getränkeschankanlagen angeschlossenen Getränke- oder Grundstoffbehälter.

Ferner zählen hierzu Räume, in denen Verdichter, Druckgasflaschen, Druckbehälter und Karbonatoren angeschlossen und bereitgestellt werden.

Die Verwendung von Getränkeschankanlagen umfasst das Montieren und Installieren, Aufstellen, Bedienen, An- oder Abschalten oder Einstellen, Gebrauchen, Betreiben, Instandhalten, Reinigen, Prüfen, Umbauen, Erproben, Demontieren, Transportieren und Überwachen.

Ortsfeste Getränkeschankanlagen sind Anlagen, die an einer nicht wechselnden Betriebsstätte (stationär) errichtet und betrieben werden.

Nicht ortsfeste Getränkeschankanlagen sind Anlagen, die an wechselnden, mobilen Betriebstätten errichtet und betrieben werden. Man unterscheidet

  • fest installierte Getränkeschankanlagen, die an wechselnden Betriebsstätten eingesetzt werden, z. B. Ausschankwagen, Kühlwagen mit Getränkeschankanlagen, tragbare Getränkeschankanlagen

  • nicht fest installierte Getränkeschankanlagen, die temporär an wechselnden Betriebsstätten eingesetzt und nach Ende des Betriebs, für dessen Dauer sie errichtet werden, abgebaut und in einzelne Bauteile zerlegt werden.

Karbonatoren sind Mischaggregate, in denen Wasser mit Kohlenstoffdioxid (CO2) gemischt wird.

Getränke- und Grundstoffbehälter sind Behältnisse, die zum Transport des Getränks oder Grundstoffes und zum Anschluss an eine Getränkeschankanlage vorgesehen sind. Man unterscheidet:

  • Behälter mit einem maximal zulässigen Druck bis 3 bar bzw. bis 7 bar und einem Nennvolumen bis 50 Liter,

  • Behälter mit einem maximal zulässigen Druck bis 3 bar und einem Nennvolumen über 50 Liter, z. B. Container, Aufsetztanks, Fahrzeugbehälter, Tankwagen.

Getränkelagerräume sind Räume, in denen die an die Getränkeschankanlage angeschlossenen Getränke- oder Grundstoffbehälter aufgestellt sind oder in denen Getränkebehälter gelagert werden. Man unterscheidet

  • begehbare Lagerräume, z. B. Kühlräume, Kühlzellen

  • nicht begehbare Lagerräume, z. B. gekühlte Fassboxen und Thekenanstiche.

Schankgase bzw. Druckgase sind komprimierte Gase, die lebensmittelrechtlich unbedenklich sind, z. B. Kohlenstoffdioxid, Stickstoff oder deren Gemische. Mit Hilfe der Druckgase werden Getränke, Grundstoffe oder karbonisiertes Wasser gefördert bzw. hergestellt.

Die Druckgasversorgung dient zum Bereitstellen der Schankgase. Man unterscheidet:

  • Druckgasflaschen (ortsbewegliche Behälter, die mit Druckgasen gefüllt und nach dem Füllen zur Entnahme der Druckgase an einen anderen Ort verbracht werden),

  • Druckbehälter (stationäre Behälter, die an ihrem Aufstellungsort mit Druckgasen gefüllt werden. Es sind Druckgeräte gemäß Richtlinie 2014/68/EU bzw. überwachungsbedürftige Druckbehälteranlagen nach Anhang 2 Abschnitt 4 der Betriebssicherheitsverordnung.

Aufstellungsräume für die Druckgasversorgung sind Räume, in denen Druckgasflaschen bzw. Druckbehälter bereitgestellt oder zur Entleerung aufgestellt und an die Anlage angeschlossen werden.

Als Entleeren von Druckgasflaschen wird bezeichnet, wenn sie mit Entnahmeeinrichtungen verbunden sind und Schankgas entnommen wird.

Als Bereithalten von Druckgasflaschen wird bezeichnet, wenn sie gefüllt an den zum Entleeren vorgesehenen Stellen als Reservebehälter an Entnahmeeinrichtungen angeschlossen sind (das Ventil der Druckgasflaschen ist noch geschlossen) oder zum baldigen Anschluss aufgestellt sind, soweit dies für den Fortgang der Arbeiten erforderlich ist.

Der zulässige Betriebsüberdruck eines Bauteils ist der aus Sicherheitsgründen höchste zulässige Druck, für den das Bauteil ausgelegt ist.

Der maximal zulässige Druck einer Getränkeschankanlage entspricht dem zulässigen Betriebsüberdruck des schwächsten mit der Anlage technisch verbundenen Bauteils. Er wird durch eine rote Strichmarke auf den Manometern der Druckminderer angezeigt.