DGUV Regel 110-007 - Verwendung von Getränkeschankanlagen

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Abschnitt 4.1 - 4 Grundlagen für den Arbeitsschutz
4.1 Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Dokumentation (Gefährdungsbeurteilung)

Wenn die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz nicht bekannt sind, kann sich auch niemand davor schützen. Eine der wichtigsten Aufgaben des Arbeitsschutzes ist daher die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, auch "Gefährdungsbeurteilung" genannt. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und muss von Ihnen als Unternehmerin bzw. Unternehmer bereits vor der Verwendung von Getränkeschankanlagen durchgeführt werden. Verfügen Sie nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so haben Sie sich fachkundig beraten zu lassen. Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu überprüfen und, falls erforderlich, zu aktualisieren.