DGUV Regel 114-018 - Waldarbeiten
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Abschnitt 3.3.2 - 3.3.2 Prüfung durch den Bediener Maschinen, Geräte und Werkzeuge werden vor der Benutzung arbeitstäglich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft.
Anhang 4 enthält eine Zusammenstellung zu prüfender Arbeitsmittel.
Der Fahrzeugführer prüft vor Beginn jeder Arbeitsschicht die Wirksamkeit der Betätigungs- und Sicherungseinrichtungen und beobachtet während der Arbeitsschicht den Zustand des Fahrzeugs auf augenfällige Mängel.
Hinweise zur Feststellung des betriebssicheren Zustandes von Fahrzeugen enthält z.B. der Berufsgenossenschaftliche Grundsatz "Prüfung von Fahrzeugen durch Fahrpersonal" (BGG 915 ). Sie sind auf das einzelne forstliche Fahrzeug mit den speziellen Auf- und Anbauten
abzustimmen.
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Inhaltsverzeichnis
DGUV Regel 114-018 - Waldarbeiten
Abschnitt 1, 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2, 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 3.1.1, 3 Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei Waldarbeiten 3.1 Aufgaben des Arbeitgebers 3.1.1 Arbeitsschutzorganisation
Abschnitt 3.1.2, 3.1.2 Gefährdungsbeurteilung
Abschnitt 3.1.3, 3.1.3 Betriebsanweisungen
Abschnitt 3.1.4, 3.1.4 Unterweisung
Abschnitt 3.1.5, 3.1.5 Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung, Sicherheitsbeauftragte
Abschnitt 3.1.6, 3.1.6 Arbeitsmedizinische Vorsorge
Abschnitt 3.1.7, 3.1.7 Erste Hilfe, Rettung Verletzter
Abschnitt 3.1.8, 3.1.8 Gefährliche Waldarbeiten
Abschnitt 3.1.9, 3.1.9 Persönliche Schutzausrüstung
Abschnitt 3.2.1, 3.2 Durchführung der Arbeiten 3.2.1 Allgemeine Anforderungen
Abschnitt 3.2.2, 3.2.2 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Abschnitt 3.2.3, 3.2.3 Tätigkeiten mit biologischen Gefährdungen
Abschnitt 3.2.4, 3.2.4 Transport und Aufbewahrung von Arbeitsmitteln, Gefahrgut
Abschnitt 3.2.5, 3.2.5 Wartung, Instandhaltung und Störungsbeseitigung
Abschnitt 3.2.6.1, 3.2.6 Motormanuelle Holzernte 3.2.6.1 Allgemein
Abschnitt 3.2.6.2, 3.2.6.2 Gefahren durch Spannung im Holz
Abschnitt 3.2.6.3, 3.2.6.3 Arbeiten am Hang
Abschnitt 3.2.6.4, 3.2.6.4 Fällung
Abschnitt 3.2.6.5, 3.2.6.5 Angesägte und hängengebliebene Bäume
Abschnitt 3.2.6.6, 3.2.6.6 Seilunterstützte Fällungen
Abschnitt 3.2.6.7, 3.2.6.7 Kombinierte Seillinienverfahren
Abschnitt 3.2.7, 3.2.7 Mechanisierte Holzernte
Abschnitt 3.2.8, 3.2.8 Holzbringung
Abschnitt 3.2.9, 3.2.9 Aufarbeitung von geworfenem und gebrochenem Holz
Abschnitt 3.2.10, 3.2.10 Besteigen von Bäumen, Arbeiten am stehenden Stamm, Wertästung
Abschnitt 3.2.11, 3.2.11 Errichten und Besteigen von Poltern
Abschnitt 3.2.12, 3.2.12 Jungbestandspflege
Abschnitt 3.2.13, 3.2.13 Einsatz forstwirtschaftlicher Fahrzeuge
Abschnitt 3.3, 3.3 Prüfungen
Abschnitt 3.3.1, 3.3.1 Prüfung durch befähigte Personen
Abschnitt 4, 4 Zeitpunkt der Anwendung
Anhang 1, Fallbereich
Anhang 2, Beispiele fachgerechter Fälltechniken
Anhang 3, Seilinnenwinkel
Anhang 4, Beispiele für zu prüfende Arbeitsmittel (Fahrzeuge, Maschinen, Geräte und Werkzeuge)
Anhang 5, Zusammenstellung arbeitsmedizinischer Untersuchungen
Anhang 6, Betriebsanweisungen
Anhang 7, Vorschriften, Regeln und Informationen