DGUV Regel 114-018 - Waldarbeiten

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Abschnitt 3.2.12 - 3.2.12 Jungbestandspflege

Bei der Jungbestandspflege wird in Beständen, in denen noch keine Holzernte erfolgte, gearbeitet. Die Bestände sind überwiegend dicht und es werden spezielle Arbeitstechniken angewendet.

Folgende Maßnahmen sind z.B. praxisbewährt:

  • Bäume werden mit einer geeigneten Schnitttechnik gefällt.

    Dies sind z.B.

    • der Schrägschnitt bis 12 cm BHD,

    • zwei Gegenschnitte (Klappschnitt) beim stückweisen Absägen.

  • Beim stückweisen Absägen in dichten Schwachholzbeständen wird die mögliche Fallrichtung vor jedem weiteren Schnitt beurteilt.

    Dichte Schwachholzbestände sind in sicherheitstechnischer Hinsicht gegeben, wenn der zu fällende Baum in jeder Richtung aufgehalten wird.

  • Bei eingeschränkter Sicht werden besondere Maßnahmen zur Einhaltung der Sicherheitsabstände getroffen.

    Dies sind z.B.:

    • die Festlegung von getrennten Arbeitsfeldern,

    • Gliederung der Arbeitsfläche durch Pflegepfade.

  • Bei der Arbeit mit Handwerkzeugen wird darauf geachtet, dass ein unkontrolliertes Zurückfedern vermieden wird. Einhandheppen werden z.B. nur verwendet, solange das auszuhauende Material mit einer Hand gespannt werden kann.

  • Zum Schutz vor zurückfedernden Ästen und Zweigen wird ein Augenschutz, z.B. eine Schutzbrille, getragen.