DGUV Regel 114-018 - Waldarbeiten

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Abschnitt 2 - 2 Begriffsbestimmungen

  • Angeschobene sind Bäume, die aufgrund äußerer Einwirkungen nicht mehr stabil im Boden verankert sind.

  • Dichte Bestände sind in sicherheitstechnischer Hinsicht gegeben, wenn der zu fällende Baum in jeder Richtung durch andere Bäume aufgehalten wird.

  • Entzerren dient der Vereinzelung von flächenweise geworfenen Bäumen zur Spannungsbeseitigung und dem Ziel, bei der Aufarbeitung einen sicheren Stand zu gewährleisten.

  • Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte für Lärm, Vibrations- und Ganzkörperschwingungen sind Grenzwerte, bei deren Erreichen oder Überschreiten der Arbeitgeber nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung bestimmte Schutzmaßnahmen durchführen muss.

  • Fallbereich ist der Bereich, in dem Personen beim Fallen des Baumes gefährdet werden können.

    Der Fallbereich eines Baumes ist in der Regel die Kreisfläche mit einem Radius von mindestens der zweifachen Baumlänge um den zu fällenden Baum. Abbildung siehe Anhang 1 Bild 1.

    Unter bestimmten Bedingungen kann der Fallbereich reduziert werden. Abbildungen siehe Anhang 1 Bild 2, 3 und 4

  • Forstwirtschaftliche Fahrzeuge sind mobile forstliche Spezialmaschinen sowie andere Fahrzeuge mit An- und Aufbaugeräten.

    Zu den forstwirtschaftlichen Fahrzeugen gehören z.B.:

    • Rückeschlepper,

    • Harvester,

    • Forwarder,

    • mobile Entrindungsmaschinen,

    • Seilkrananlagen.

  • Gefährliche Waldarbeiten sind Arbeiten, die für die Versicherten mit erhöhten oder besonderen Gefährdungen verbunden sind.

    Gefährliche Arbeiten sind z.B.:

    • manuelles Fällen von Bäumen,

    • Arbeiten mit der Motorsäge,

    • Aufarbeitung von gebrochenem und geworfenem Holz,

    • Zufallbringen hängengebliebener Bäume,

    • Besteigen von Bäumen und Arbeiten in der Baumkrone, z.B. zur Wertästung, bei der Samenernte oder zum Befestigen von Seilen,

    • Arbeiten mit Seilwinden und Seilkrananlagen,

    • andere Waldarbeiten können zu gefährlichen Waldarbeiten werden, wenn sie unter besonders gefährlichen Bedingungen durchgeführt werden, z.B. Arbeiten in Waldbeständen mit hohem Totholzanteil.

  • Hängengebliebene Bäume sind Bäume, die beim Fällvorgang nicht vollständig zu Fall gebracht wurden.

  • Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) sind Einrichtungen zum Auslösen und Übertragen von willensabhängigen und willensunabhängigen Alarmsignalen in Notfällen.

  • Schwachholz sind grundsätzlich Bäume mit einem Brusthöhendurchmesser (BHD) bis 20 cm.

  • Seilarbeiten sind Tätigkeiten, bei denen Lasten oder Gegenstände mit Seilen bewegt oder gesichert werden.

    Zu den Seilarbeiten zählen z.B.:

    • Arbeiten mit dem Handseilzug,

    • Arbeiten mit der Seilwinde,

    • Arbeiten mit Seilkränen.

  • Serienfällung bedeutet, die Bäume werden zunächst nacheinander gefällt und getrennt vom Fällvorgang aufgearbeitet.

  • Sicherer Stand ist vorhanden, wenn die Versicherten die erforderlichen Werkzeuge und Geräte sicher führen können und durch die zu bearbeitenden Gegenstände nicht gefährdet werden.

  • Waldarbeiten sind alle Tätigkeiten, die der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes dienen.