DGUV Regel 114-018 - Waldarbeiten

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.2.6.6 - 3.2.6.6 Seilunterstützte Fällungen

Seilunterstützte Fällungen werden zur sicheren Einhaltung der Fällrichtung, beispielsweise bei Schwierigkeitsfällungen im Siedlungsbereich oder zur Fällung von Rückhängern, angewandt. Sie bieten sicherheitstechnische und ergonomische Vorteile.

Für eine sichere Arbeitsausführung werden z.B. folgende Maßnahmen beachtet:

  • Das Umziehen von Bäumen erfolgt mit Seilwinden oder Seilzug. Die Seilwinde gewährleistet eine exakte Steuerung der Seilbewegung. Ein Nachlaufen des Seiles ist verhindert.

  • Es werden nur Arbeitsmittel mit ausreichender Leistungsfähigkeit und Dimensionierung eingesetzt.

  • Der Standort wird so gewählt, dass sich der Bediener der Winde oder des Seilzuges außerhalb des Fallbereichs befindet. Hierfür sind z.B. folgende Maßnahmen geeignet:

    • die Seillänge im direkten Zug ist größer als die doppelte Baumlänge (siehe Abbildung Anhang 1, Bild 2),

    • im umgelenkten Zug kann der Gefahrenbereich reduziert sein (siehe Abbildung Anhang 1, Bild 4).

  • Das Seil wird vor Beginn der Fällarbeiten mit einer geeigneten Technik ausreichend hoch am Baum befestigt. Zum Befestigen des Seiles werden z.B. Leitern, Steigeisen, Hebebühnen, Schubstange, Schleuder oder Hilfsleine mit Wurfbeutel benutzt. Besteht beim Anbringen des Seiles eine Absturzgefahr, werden Schutzmaßnahmen gegen Absturz getroffen.

    Siehe auch Regel "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" (BGR/GUV-R 198).

  • Eine ausreichende Abstimmung zwischen Windenführer und Motorsägenführer ist gewährleistet, z.B. durch den Einsatz von Sprechfunk oder durch die Vereinbarung eindeutiger Handzeichen.

  • Es werden fachgerechte Fälltechniken angewandt, z.B. die Anwendung einer negativen Bruchstufe und Belassen eines Haltebandes (siehe Abbildung Anhang 2, Bild 5).

  • Das Signal für das Anziehen des Seiles gibt der Motorsägenführer.

  • Im Fallbereich und im Gefahrenwinkel von Umlenkrollen halten sich beim Umziehen des Baumes keine Personen auf.

    Weitere Informationen können der Information "Seilarbeit im Forstbetrieb" (GUV-I 8627) entnommen werden.