DGUV Regel 114-018 - Waldarbeiten

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.2.6.4 - 3.2.6.4 Fällung

Bei der motormanuellen Fällung reduziert sich die Gefährdung, wenn die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Durch Beseitigung von Hindernissen im Bereich des Arbeitsplatzes am Stamm wird für einen sicheren Stand gesorgt.

  • Mindestens eine sicher begehbare Rückweiche wird fest- bzw. angelegt. Diese soll im Allgemeinen nach schräg rückwärts verlaufen und mindestens soweit führen, dass der zuvor festgelegte sichere Standplatz außerhalb der Kronenprojektionsfläche erreicht wird. Störende Äste, Bewuchs und andere Hindernisse werden entfernt, damit die Rückweiche sicher zu begehen ist.

  • Es werden fachgerechte Fälltechniken angewandt.

    Diese können z.B. sein:

    • Regelfälltechnik (Abbildung siehe Anhang 2, Bild 1),

    • Stützbandtechnik (Abbildung siehe Anhang 2, Bild 2),

    • Haltebandtechnik beim Vorhänger (Abbildung siehe Anhang 2, Bild 3),

    • Schrägschnitt im Schwachholz bis 12 cm BHD (Abbildung siehe Anhang 2, Bild 4),

    • versetzter Schnitt - negative Bruchstufe (Abbildung siehe Anhang 2, Bild 5),

    • Fällheberschnitt (Abbildung siehe Anhang 2, Bild 6).

  • Sobald der Baum zu fallen beginnt, treten die mit der Fällung des Baumes Beschäftigten auf der Rückweiche mindestens so weit zurück, dass sie sich außerhalb der Kronenprojektionsfläche befinden. Dort warten sie unter Beobachtung des Kronenraumes bis der Baum liegt und die benachbarten Kronen ausgeschwungen haben.

  • Während der Baum fällt, wird nicht mehr gesägt ("nicht mitgeschnitten").