DGUV Regel 114-018 - Waldarbeiten

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Waldarbeiten
(bisher: BGR/GUV-R 2114)

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Stand der Vorschrift: Juni 2009

aktualisierte Fassung Februar 2011

InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei Waldarbeiten 3
Aufgaben des Arbeitgebers 3.1
Arbeitsschutzorganisation3.1.1
Gefährdungsbeurteilung3.1.2
Betriebsanweisungen3.1.3
Unterweisung3.1.4
Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung, Sicherheitsbeauftragte3.1.5
Arbeitsmedizinische Vorsorge3.1.6
Erste Hilfe, Rettung Verletzter3.1.7
Gefährliche Waldarbeiten3.1.8
Persönliche Schutzausrüstung3.1.9
Durchführung der Arbeiten 3.2
Allgemeine Anforderungen3.2.1
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen3.2.2
Tätigkeiten mit biologischen Gefährdungen3.2.3
Transport und Aufbewahrung von Arbeitsmitteln, Gefahrgut3.2.4
Wartung, Instandhaltung und Störungsbeseitigung3.2.5
Motormanuelle Holzernte 3.2.6
Allgemein3.2.6.1
Gefahren durch Spannung im Holz3.2.6.2
Arbeiten am Hang3.2.6.3
Fällung3.2.6.4
Angesägte und hängengebliebene Bäume3.2.6.5
Seilunterstützte Fällungen3.2.6.6
Kombinierte Seillinienverfahren3.2.6.7
Mechanisierte Holzernte3.2.7
Holzbringung3.2.8
Aufarbeitung von geworfenem und gebrochenem Holz3.2.9
Besteigen von Bäumen, Arbeiten am stehenden Stamm, Wertästung3.2.10
Errichten und Besteigen von Poltern3.2.11
Jungbestandspflege3.2.12
Einsatz forstwirtschaftlicher Fahrzeuge3.2.13
Prüfungen3.3
Prüfung durch befähigte Personen3.3.1
Prüfung durch den Bediener3.3.2
Zeitpunkt der Anwendung4
FallbereichAnhang 1
Beispiele fachgerechter FälltechnikenAnhang 2
SeilinnenwinkelAnhang 3
Beispiele für zu prüfende Arbeitsmittel (Fahrzeuge, Maschinen, Geräte und Werkzeuge)Anhang 4
Zusammenstellung arbeitsmedizinischer UntersuchungenAnhang 5
BetriebsanweisungenAnhang 6
Vorschriften, Regeln und InformationenAnhang 7

Vorbemerkung

ccc_1077_abb01.jpgRegeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten, z.B. aus

  • staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen)

    und/oder

  • Vorschriften der Unfallversicherungsträger (Unfallverhütungsvorschriften)

    und/oder

  • technischen Spezifikationen

    und/oder

  • den Erfahrungen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in der Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten technischen Ausschüssen technische Regeln herausgegeben worden, sind diese vorrangig zu beachten.