Waldarbeiten
(bisher: BGR/GUV-R 2114)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand der Vorschrift: Juni 2009
aktualisierte Fassung Februar 2011
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei Waldarbeiten | 3 |
Aufgaben des Arbeitgebers | 3.1 |
Arbeitsschutzorganisation | 3.1.1 |
Gefährdungsbeurteilung | 3.1.2 |
Betriebsanweisungen | 3.1.3 |
Unterweisung | 3.1.4 |
Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung, Sicherheitsbeauftragte | 3.1.5 |
Arbeitsmedizinische Vorsorge | 3.1.6 |
Erste Hilfe, Rettung Verletzter | 3.1.7 |
Gefährliche Waldarbeiten | 3.1.8 |
Persönliche Schutzausrüstung | 3.1.9 |
Durchführung der Arbeiten | 3.2 |
Allgemeine Anforderungen | 3.2.1 |
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen | 3.2.2 |
Tätigkeiten mit biologischen Gefährdungen | 3.2.3 |
Transport und Aufbewahrung von Arbeitsmitteln, Gefahrgut | 3.2.4 |
Wartung, Instandhaltung und Störungsbeseitigung | 3.2.5 |
Motormanuelle Holzernte | 3.2.6 |
Allgemein | 3.2.6.1 |
Gefahren durch Spannung im Holz | 3.2.6.2 |
Arbeiten am Hang | 3.2.6.3 |
Fällung | 3.2.6.4 |
Angesägte und hängengebliebene Bäume | 3.2.6.5 |
Seilunterstützte Fällungen | 3.2.6.6 |
Kombinierte Seillinienverfahren | 3.2.6.7 |
Mechanisierte Holzernte | 3.2.7 |
Holzbringung | 3.2.8 |
Aufarbeitung von geworfenem und gebrochenem Holz | 3.2.9 |
Besteigen von Bäumen, Arbeiten am stehenden Stamm, Wertästung | 3.2.10 |
Errichten und Besteigen von Poltern | 3.2.11 |
Jungbestandspflege | 3.2.12 |
Einsatz forstwirtschaftlicher Fahrzeuge | 3.2.13 |
Prüfungen | 3.3 |
Prüfung durch befähigte Personen | 3.3.1 |
Prüfung durch den Bediener | 3.3.2 |
Zeitpunkt der Anwendung | 4 |
Fallbereich | Anhang 1 |
Beispiele fachgerechter Fälltechniken | Anhang 2 |
Seilinnenwinkel | Anhang 3 |
Beispiele für zu prüfende Arbeitsmittel (Fahrzeuge, Maschinen, Geräte und Werkzeuge) | Anhang 4 |
Zusammenstellung arbeitsmedizinischer Untersuchungen | Anhang 5 |
Betriebsanweisungen | Anhang 6 |
Vorschriften, Regeln und Informationen | Anhang 7 |
Vorbemerkung
Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten, z.B. aus
staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen)
und/oder
Vorschriften der Unfallversicherungsträger (Unfallverhütungsvorschriften)
und/oder
technischen Spezifikationen
und/oder
den Erfahrungen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Der Unternehmer kann bei Beachtung der in der Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten technischen Ausschüssen technische Regeln herausgegeben worden, sind diese vorrangig zu beachten.