DGUV Regel 103-010 - Arbeiten an Telekommunikationslinien

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Abschnitt 4.1.3.1 - 4.1.3 Gefährliche Spannungen auf TK-Linien
4.1.3.1 Gefährdende Überspannung

Nach § 6 der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV/ GUV-V A3) darf an unter elektrischer Spannung stehenden Teilen einer Anlage nicht gearbeitet werden. Bei Arbeiten an TK-Linien ist zu verhindern, dass die Beschäftigten mit gefährdender Überspannung in Berührung kommen.

Vor Arbeiten an TK-Linien, bei denen gefährdende Überspannung auftreten kann, sind Vorkehrungen zu treffen, die ein Wirksamwerden der Überspannung verhindern.

Dies wird erreicht, wenn z.B.

  • ein Potentialausgleich hergestellt wird, indem alle metallenen Hüllen der Kabelenden, wie metallene Kabelmäntel, Metallfolien und Bewehrungen sowie alle anderen metallenen Anlageteile wie z.B. Kabel, Gestelle, Stahlrohre, Erder usw. miteinander leitend verbunden sind

    oder

  • durch die Montagetechnik ein Abgreifen von Überspannungen vermieden wird.

Siehe auch DIN VDE 0228-1 (VDE 0228-1) "Maßnahmen bei Beeinflussung von Fernmeldeanlagen durch Starkstromanlagen - allgemeine Grundlagen".

Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten auf gefährdende Überspannung besonders hinzuweisen.

Die Beschäftigten sind besonders auf diesen Sachverhalt hingewiesen, wenn z.B.

  • in den Arbeitsunterlagen auf TK-Linien mit gefährdender Überspannung hingewiesen wird

    oder

  • der Vorgesetzte die Beschäftigten entsprechend unterrichtet.

Nach § 23 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1) hat der Unternehmer bei Arbeiten im Freien Maßnahmen gegen Einflüsse des Wettergeschehens zu treffen. Um dieses Schutzziel zu erreichen, dürfen keine Arbeiten an TK-Linien bei Gewittern in Hör- oder Sichtweite durchgeführt werden. Während des Gewitters dürfen sich keine Beschäftigten im Freien und in der Nähe der gefährdeten TK-Linien aufhalten.

Bei Arbeiten an TK-Linien, bei denen gefährdende Überspannung auftreten kann, hat der Beschäftigte trockene Kleidung zu tragen und sich entweder gegen Erde oder gegen die gefährdenden Leiter zu isolieren.

Als Schutzmaßnahmen kommen z.B. in Frage:

  • Verwenden von isolierendem Werkzeug nach DIN EN 60 900 (VDE 0682201) "Arbeiten unter Spannung - Handwerkzeuge zum Gebrauch bis AC 1000 V und DC 1500 V",

  • Gummistiefel für Elektriker (nach DIN 57 680-1 (VDE 0680-1) "Körperschutzmittel, Schutzvorrichtungen und Geräte zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen bis 1000 V; isolierende Körperschutzmittel und isolierende Schutzvorrichtungen"),

  • Benutzung von isolierenden Gummimatten,

  • Benutzung von isolierenden Handschuhen nach DIN EN 60 903,

  • Abdeckung geerdeter metallener Leiter im Handbereich,

  • Abdeckung benachbarter gefährdender Leiter.