Arbeiten an Telekommunikationslinien
(bisher: BGR/GUV-R 2111)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand der Vorschrift: August 2009
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Allgemeine Anforderungen | 3 |
Beschäftigungsbeschränkungen | 3.1 |
Grundsätzliches | 3.1.1 |
Personen mit Körperhilfsmitteln | 3.1.2 |
Leitergebundene Telekommunikationslinien | 4 |
Allgemeines | 4.1 |
Gefährliche Oberflächen | 4.1.1 |
Transport von Kabeltrommeln | 4.1.2 |
Gefährliche Spannungen auf TK-Linien | 4.1.3 |
Gefährdende Überspannung | 4.1.3.1 |
Fernspeisung | 4.1.3.2 |
Arbeiten an Lichtwellenleiter-Kabel | 4.1.4 |
Gefährdende Überspannung | 4.1.4.1 |
Laserstrahlung bei Lichtwellenleiter-Kabel | 4.1.4.2 |
Stichverletzungen | 4.1.4.3 |
Arbeiten in Baugruben und Gräben | 4.1.5 |
Unterirdische Linien | 4.2 |
Persönliche Schutzausrüstung | 4.2.1 |
Kabelzieharbeiten | 4.2.2 |
Arbeiten an Kabeln | 4.2.3 |
Kreuzung und Näherung von Fremdanlagen | 4.2.3.1 |
Kabelmontagearbeiten | 4.2.3.2 |
Arbeiten in Kabelschächten | 4.2.4 |
Explosionsfähige Atmosphäre | 4.2.4.1 |
Gesundheitsgefährdende Gase im Kabelschacht | 4.2.4.2 |
Einsteigen in Kabelschächte | 4.2.4.3 |
Einsatz elektrischer Betriebsmittel in Kabelschächten | 4.2.4.4 |
Kontakt mit heißen Medien | 4.2.4.5 |
Alleinarbeit in Kabelschächten | 4.2.4.6 |
Oberirdische TK-Linien | 4.3 |
Persönliche Schutzausrüstung | 4.3.1 |
Holzmasten | 4.3.2 |
Transport von Holzmasten | 4.3.2.1 |
Errichten und Abbauen von Holzmasten | 4.3.2.2 |
Besteigen von und Arbeiten auf Holzmasten | 4.3.2.3 |
Alleinarbeit auf Holzmasten | 4.3.2.4 |
Arbeiten auf Dächern | 4.3.3 |
Funk-Telekommunikationslinien | 5 |
Persönliche Schutzausrüstung | 5.1 |
Bereitstellung | 5.1.1 |
Benutzung | 5.1.2 |
Besondere Unterweisung | 5.1.3 |
Elektromagnetische Felder | 5.2 |
Herabfallende Gegenstände | 5.3 |
Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen | 5.4 |
Besteigen von und Arbeiten auf Antennentragwerken | 5.4.1 |
Arbeiten auf Dächern | 5.4.2 |
Maßnahmen gegen Witterungseinflüsse | 5.4.3 |
Elektrische Freileitungen | 5.5 |
Rettungsmaßnahmen | 5.6 |
Bezugsquellenverzeichnis | Anhang 1 |
Auszüge aus verwendeten Unfallverhütungsvorschriften, Gesetzen und Verordnungen | Anhang 2 |
Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten, z.B. aus
staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen)
und/oder
Vorschriften der Unfallversicherungsträger (Unfallverhütungsvorschriften)
und/oder
technischen Spezifikationen
und/oder
den Erfahrungen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den Regeln enthaltenen Empfehlungen davon ausgehen, dass er die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.
Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/ oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kleinschrift gegeben.