DGUV Regel 103-010 - Arbeiten an Telekommunikationslinien

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Arbeiten an Telekommunikationslinien
(bisher: BGR/GUV-R 2111)

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Stand der Vorschrift: August 2009

InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Allgemeine Anforderungen3
Beschäftigungsbeschränkungen 3.1
Grundsätzliches3.1.1
Personen mit Körperhilfsmitteln3.1.2
Leitergebundene Telekommunikationslinien 4
Allgemeines 4.1
Gefährliche Oberflächen4.1.1
Transport von Kabeltrommeln4.1.2
Gefährliche Spannungen auf TK-Linien 4.1.3
Gefährdende Überspannung4.1.3.1
Fernspeisung4.1.3.2
Arbeiten an Lichtwellenleiter-Kabel 4.1.4
Gefährdende Überspannung4.1.4.1
Laserstrahlung bei Lichtwellenleiter-Kabel4.1.4.2
Stichverletzungen4.1.4.3
Arbeiten in Baugruben und Gräben4.1.5
Unterirdische Linien 4.2
Persönliche Schutzausrüstung4.2.1
Kabelzieharbeiten4.2.2
Arbeiten an Kabeln 4.2.3
Kreuzung und Näherung von Fremdanlagen4.2.3.1
Kabelmontagearbeiten4.2.3.2
Arbeiten in Kabelschächten 4.2.4
Explosionsfähige Atmosphäre4.2.4.1
Gesundheitsgefährdende Gase im Kabelschacht4.2.4.2
Einsteigen in Kabelschächte4.2.4.3
Einsatz elektrischer Betriebsmittel in Kabelschächten4.2.4.4
Kontakt mit heißen Medien4.2.4.5
Alleinarbeit in Kabelschächten4.2.4.6
Oberirdische TK-Linien 4.3
Persönliche Schutzausrüstung4.3.1
Holzmasten 4.3.2
Transport von Holzmasten4.3.2.1
Errichten und Abbauen von Holzmasten4.3.2.2
Besteigen von und Arbeiten auf Holzmasten4.3.2.3
Alleinarbeit auf Holzmasten4.3.2.4
Arbeiten auf Dächern4.3.3
Funk-Telekommunikationslinien 5
Persönliche Schutzausrüstung 5.1
Bereitstellung5.1.1
Benutzung5.1.2
Besondere Unterweisung5.1.3
Elektromagnetische Felder5.2
Herabfallende Gegenstände5.3
Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen 5.4
Besteigen von und Arbeiten auf Antennentragwerken5.4.1
Arbeiten auf Dächern5.4.2
Maßnahmen gegen Witterungseinflüsse5.4.3
Elektrische Freileitungen5.5
Rettungsmaßnahmen5.6
BezugsquellenverzeichnisAnhang 1
Auszüge aus verwendeten Unfallverhütungsvorschriften, Gesetzen und VerordnungenAnhang 2

Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten, z.B. aus

  • staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen)

    und/oder

  • Vorschriften der Unfallversicherungsträger (Unfallverhütungsvorschriften)

    und/oder

  • technischen Spezifikationen

    und/oder

  • den Erfahrungen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den Regeln enthaltenen Empfehlungen davon ausgehen, dass er die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/ oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kleinschrift gegeben.