DGUV Regel 114-016 - Straßenbetrieb Straßenunterhalt

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Anhang 2 - Beispiele für die Ermittlung der Platzbedarfe (BM) für die Beschäftigten

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Abb. 1
Sicherheitsabstand und freie, unverstellte Bewegungsfläche nach ArbStättV mit BM ≥ 0,80 m

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Abb. 2
Ausbessern eines Schlagloches in Mittellage, BM endet an Einbaustelle
(Quelle: "Handlungshilfe für das Zusammenwirken von ASR A5.2 und RSA bei der Planung von Straßenbaustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr" (kurz: Handlungshilfe), Ausg. 2020 Abschnitt 5.5.2, Abb. 19)

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Abb. 3
Fräsarbeiten mit BM = 0,40 m
Quelle: Handlungshilfe, Abschnitt 5.4.1, Abb. 9

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Abb. 4
Herstellen einer Mittelnaht mit BM = 0,40 m
Quelle: Handlungshilfe Ausgabe 2020, Abschnitt 5.4.1, Abb. 10

Auszug ASR A5.2 Abschnitt 4.3 Tabelle 1 bis 3:

Tabelle 1
Mindestmaße für seitliche Sicherheitsabstände (SQ) zum fließenden Verkehr bei Straßenbaustellen längerer Dauer

ElementZulässige Höchstgeschwindigkeit
30 km/h40 km/h50 km/h60 km/h80 km/h100 km/h
Fahrzeug-Rückhaltesysteme30 cm40 cm50 cm60 cm80 cm100 cm
Leitbake (1000 mm x 250 mm, 750 mm x 187,5 mm), Leitkegel, Leitwand30 cm40 cm50 cm70 cm90 cm*
Leitbake (500 mm x 125 mm), Leitschwelle, Leitbord50 cm60 cm70 cm90 cm110 cm*

Tabelle 2
Mindestmaße für seitliche Sicherheitsabstände (SQ) zum fließenden Verkehr bei Straßenbaustellen kürzerer Dauer

ElementZulässige Höchstgeschwindigkeit
30 km/h40 km/h50 km/h60 km/h80 km/h100 km/h120 km/h
Leitbake (1000 mm x 250 mm, 750 mm x 187,5 mm), Leitkegel, Leitwand30 cm40 cm50 cm70 cm90 cm110 cm130 cm
Leitbake (500 mm x 125 mm), Leitschwelle, Leitbord50 cm60 cm70 cm90 cm110 cm130 cm150 cm

Tabelle 3
Mindestmaße für Sicherheitsabstände in Längsrichtung (SL)a) zum ankommenden Verkehr

Lage der Straßenbaustelle (Arbeitsstelle) bzw. zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb des Straßenbaustellenbereichs (Arbeitsstellenbereichs)
ElementInnerörtliche StraßenEinbahnige Landstraßen und Innerörtliche Straßen mit Vzul> 50 km/hAutobahnen, autobahnähnliche Straßen und zweibahnige Landstraßenb)
Fahrbare Absperrtafel mit Zugfahrzeug oder Sicherungsfahrzeug
10 t zulässige Gesamtmasse
3 m10 m75 mc)
Fahrbare Absperrtafel mit Zugfahrzeug oder Sicherungsfahrzeug
< 10 t bis 7,49 t zulässige Gesamtmasse
5 m15 m100 mc)
Fahrbare Absperrtafel mit Zugfahrzeug oder Sicherungsfahrzeug
< 7,49 t zulässige Gesamtmasse
7,5 m20 mnicht zulässig
Fahrbare Absperrtafel ohne Zugfahrzeug15 m40 m

Hinweis:

Werden auf innerörtlichen Straßen bzw. auf Landstraßen andere Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO) oder bauliche Leitelemente zur Querabsperrung von Teilen der Fahrbahn eingesetzt, so beträgt SL gegenüber dem ankommenden Verkehr innerorts 10 m, außer Orts entspricht SL der Länge des Verschwenkungsbereichs gemäß RSA.

(a)Die genannten Sicherheitsabstände (SL) sind im Sinne eines durch einen Anprall aufzehrbaren Bereiches als lichtes Maß zwischen Vorderkante der Absperrung (Sicherungs- bzw. Zugfahrzeug) und Arbeitsbereich zu verstehen, d. h. als Nettomaß.
(b)Auf Rampen (Verbindungsfahrbahnen in Knotenpunkten) können in Abhängigkeit von der Lage der Baustelle in der Rampe, der Rampenlänge und den tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten kleinere Abstände in Betracht kommen, jedoch nicht unter 20 m.
(c)Bei beweglichen Straßenbaustellen (Arbeitsstellen) kann der Abstand auf 50 m reduziert werden.

Sicherheitsabstand in Längsrichtung (SL) - maximale Arbeitsstellenlänge nach RSA 21

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Abb. 5
Sicherheitsabstand SL nach ASR A5.2 und maximale Arbeitsstellenlänge nach RSA 21

Hinweise zu Tabelle 1:

  1. 1.

    Bei zulässigen Höchstgeschwindigkeiten ab 100 km/h müssen Fahrzeug-Rückhaltesysteme eingesetzt werden.

  2. 2.

    Auszug ASR A5.2 Abschnitt 4.3 Tabelle 1 bis 3: