DGUV Regel 114-016 - Straßenbetrieb Straßenunterhalt

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Straßenbetrieb Straßenunterhalt
(DGUV Regel 114-016)

Regel

(bisher BGR/GUV-R 2108)

ccc_1075_as_1.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe Oktober 2022

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Änderungen zur letzten Ausgabe Oktober 2011:

Neben der redaktionellen Überarbeitung und der Aktualisierung der Rechtsbezüge wurden u. a. in folgenden Abschnitten Ergänzungen vorgenommen:

  • 3.3 Gefährdungsbeurteilung - Ergänzung gemäß Mutterschutzgesetz

  • 3.11 Sanitäre Einrichtungen - Ergänzungen gemäß Arbeitsstättenregel ASR A4.1 "Sanitärräume" und ASR A4.2 "Pausen und Gemeinschaftsräume"

  • 4.1 Arbeitsstellen im Verkehrsbereich - Ergänzung entsprechend ASR A5.2 " Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr - Straßenbaustellen"

  • 4.14 Gefahrstofflagerung - Ergänzung gemäß TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern"

  • 4.15 Biologische Gefährdungen - Ergänzung Hantaviren

  • Anhang 2 - Arbeitsstellen im Verkehrsbereich - Beispiele für die Ermittlung des Platzbedarfs nach ASR A5.2

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ccc_1075_as_2.jpgDGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.
DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.
Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht.
InhaltsverzeichnisAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Straßenbetrieb und Straßenunterhalt2.1
Straßen und Wege2.2
Sonstige Verkehrsflächen2.3
Unternehmerinnen und Unternehmer2.4
Fahrzeuge2.5
Sicherungsfahrzeuge2.6
Arbeitsmittel2.7
Mobile Arbeitsmittel2.8
Straßentunnel2.9
Organisation des Arbeitsschutzes3
Aufgaben der Unternehmerin oder des Unternehmers3.1
Pflichten der Beschäftigten3.2
Gefährdungsbeurteilungen3.3
Arbeitsmedizinische Vorsorge, Gesundheitsschutz3.4
Betriebsanweisungen3.5
Unterweisung3.6
Gefährliche Arbeiten3.7
Persönliche Schutzausrüstungen3.8
Erste Hilfe3.9
Fremdfirmeneinsatz3.10
Sanitäre Einrichtungen3.11
Durchführung der Arbeiten4
Arbeitsstellen im Verkehrsbereich4.1
Allgemeines4.1.1
Vorplanung4.1.2
Auf- und Abbau von Arbeitsstellen4.1.3
Sicherungsfahrzeuge4.1.4
Bewegliche Arbeitsstellen4.1.5
Arbeitsstellen von kürzerer Dauer bei Dunkelheit4.1.6
Sichtbehinderung4.2
Einsatz an Unfallstellen4.3
Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten4.4
Bestimmungsgemäße Verwendung4.4.1
Sicherheitsabstand, Personen im Gefahrbereich4.4.2
Transport und Aufbewahrung4.4.3
Ladungssicherung4.4.4
Maschinen mit Verbrennungsmotoren4.4.5
Fahrzeuge und mobile Arbeitsmittel4.4.6
Transportable Ersatzstromerzeuger4.4.7
Wartung und Instandsetzung4.4.8
Tätigkeiten im Freien4.5
Arbeiten an hochgelegenen Stellen4.6
Schutz gegen herabfallende Gegenstände4.6.1
Absturzsicherungen4.6.2
Ersatz für Absturzsicherungen4.6.3
Arbeiten an Erd- und Felswänden4.6.4
Arbeiten an und auf dem Wasser4.6.5
Arbeitsmittel für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen4.6.6
Grün- und Gehölzpflege, Abtragen und Fällen von Bäumen4.7
Grünpflege4.7.1
Baumarbeiten4.7.2
Winterdienste4.8
Streu- und Räumeinsatz mit Fahrzeugen und Geräten4.8.1
Umgang mit Streusalz und Sole4.8.2
Markierungsarbeiten4.9
Reinigung von Verkehrsflächen, Verkehrszeichen, Verkehrs- und Entwässerungseinrichtungen4.10
Tunnelunterhalt4.11
Verkehrssicherung beim Tunnelunterhalt4.11.1
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel beim Tunnelunterhalt4.11.2
Belüftung4.11.3
Brandschutz- und Rettungskonzept4.11.4
Maschineneinsatz beim Tunnelunterhalt4.11.5
Einsteigen in Schächte, Kanäle und umschlossene Räume4.12
Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen4.13
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen4.14
Allgemeines4.14.1
Bitumen, Bitumenanstriche und Kaltbitumen4.14.2
Farben, Lacke und Lösemittel4.14.3
Otto- und Dieselkraftstoff4.14.4
Abgase von Dieselmotoren4.14.5
Feinstaub- und Faserfreisetzung beim Fräsen von Verkehrsflächen4.14.6
Transport von gefährlichen Stoffen4.14.7
Lagerung von gefährlichen Stoffen4.14.8
Umgang mit illegal im Straßenraum entsorgten gefährlichen Stoffen4.14.9
Tätigkeiten mit biologischen Gefährdungen4.15
Allgemeines4.15.1
Abfallbeseitigung4.15.2
Umgang mit Tierkadavern4.15.3
Umgang mit Pflanzen4.15.4
Zecken4.15.5
Eichenprozessionsspinner4.15.6
Taubenkot4.15.7
Hantaviren4.15.8
Prüfungen5
Allgemeines5.1
Prüfung vor der Benutzung5.2
Prüfung elektrischer Betriebsmittel5.3
Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel (Fahrzeuge, Maschinen, Geräte und Werkzeuge)Anhang 1
Beispiele für die Ermittlung der Platzbedarfe (BM) für die BeschäftigtenAnhang 2
Anwendung der "1000-Punkte-Regel"Anhang 3
Handsignale für das Einweisen von Fahrzeugen (zu § 46 Abs. 1 DGUV Vorschrift 70 bzw. 71 "Fahrzeuge" und ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung)Anhang 4
BetriebsanweisungenAnhang 5
LiteraturverzeichnisAnhang 6
Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln1.
Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit2.
DIN-Normen3.