DGUV Regel 114-014 - Wasserbauliche und wasserwirtschaftliche Arbeiten

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Abschnitt 6.10.5 - 6.10.5 Arbeiten auf Eisflächen

Arbeiten auf Eisflächen (z.B. Eisschneiden mit der Motorsäge) dürfen nur nach vorheriger Freigabe durchgeführt werden. Für die Standsicherheit sind geeignete Maßnahmen (z.B. Anschnallen von Spikes) zu treffen. Zum Bergen von Personen ist geeignetes Rettungsgerät (z.B. Leitern) bereitzuhalten.

Eisflächen können i.A. ab einer Kerneisdicke von mindestens 10 cm für Personen als ausreichend tragfähig angesehen werden.