Abschnitt 6.8.5 - 6.8.5 Umziehen von Bäumen
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Umziehen von Bäumen nur mit Seilwinde oder Seilzug erfolgt. Das Seil ist vor Beginn der Fällarbeit am Baum zu befestigen. Die Seillänge muss so gewählt werden, dass sich die Winde oder der Seilzug außerhalb des Fallbereiches befindet.