DGUV Regel 114-014 - Wasserbauliche und wasserwirtschaftliche Arbeiten

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Abschnitt 6.6.3.2 - 6.6.3.2 Blitzschutz

Bei der Einrichtung der Baustellen ist auf ausreichenden Blitzschutz zu achten. Auf Grund der im Gebirge meist schlechten Erdungsmöglichkeiten (Geringe Humusschicht, nackter Fels) sind soweit möglich Fundamenterder zu verlegen.

In diesen Blitzschutz sind insbesondere mit einzubeziehen: Hütten, Container, Seilbahnmasten, Seilwinden, Bedienstände sowie Be- und Entladestellen der Seilbahn.