DGUV Regel 114-014 - Wasserbauliche und wasserwirtschaftliche Arbeiten

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Abschnitt 6.6.3.1 - 6.6.3 Lawinenstützverbau
6.6.3.1 Unterkünfte

Der Unternehmer hat für die Beschäftigten geeignete Unterkünfte als Wetterschutz zur Verfügung zu stellen. Sie müssen von der Baustelle aus kurzfristig erreichbar sein.

Bewährt haben sich z.B. Biwakschachteln aus Aluminium. Sie sind wärmeisoliert und beheizbar. Auf Grund ihres geringen Gewichtes sind sie auch mit Hubschraubern transportierbar.