Abschnitt 6.5.4 - 6.5.4 Sicherung gegen Umkippen von Fahrzeugen
Fahrzeuge sind so zu be- und entladen, dass diese nicht kippen oder umstürzen können.
Beim Be- und Entladen ist zu beachten, dass sich die Ladefläche infolge der Schwerpunktverlagerung neigen kann.