Abschnitt 6.5.2 - 6.5.2 Ladungssicherung
Die Ladung ist so zu verstauen und zu sichern, dass bei üblichen Verkehrsbedingungen eine Gefährdung von Personen, z.B. durch Verrutschen, Wegrollen, Umfallen oder Herabfallen der Ladung, ausgeschlossen ist.
Zu den "üblichen Verkehrsbedingungen" zählen auch Anfahren, Vollbremsungen und Unebenheiten der Fahrbahn.
Hierzu siehe auch Information "Ladungssicherung auf Fahrzeugen" (BGI 649).