Abschnitt 6.4.1.4 - 6.4.1.4 Arbeit bei hohen Außentemperaturen und hoher Staubbelastung
Solche Arbeiten dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn die Führerhäuser mit Einrichtungen versehen sind, die diese Belastungen und/oder Gefährdungen auf ein erträgliches Maß reduzieren.
Dies kann z.B. erreicht werden durch
Klimaanlage,
Wärmedämmung des Führerhauses gegen Antriebsaggregate,
Einrichtungen gegen übermäßige Aufheizung des Führerhauses,
Partikelfilter in der Lüftungsanlage.
Hohe Temperatur- und Staubbelastung kann z.B. bei Mäh- und Kehrarbeiten entstehen.
Hierzu siehe auch das ArbSchG.