DGUV Regel 114-014 - Wasserbauliche und wasserwirtschaftliche Arbeiten

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Abschnitt 2 - 2 Begriffsbestimmungen

Unternehmer

Unternehmer sind der Bund, die Länder, Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie sonstige natürliche und juristische Personen, die Mitglied des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung sind. Die Unternehmerverantwortung wird in einzelnen Behörden und Dienststellen durch den Behördenleiter bzw. Dienststellenleiter wahrgenommen.

Baustelle

Eine Baustelle ist der Ort, an dem bauliche Anlagen errichtet, geändert oder abgebrochen werden sowie deren Vorbereitungsarbeiten.

Unterirdische Anlagen

Unterirdische Anlagen sind z.B. Stollen oder Schächte, in denen Gefahren durch eine explosionsfähige Atmosphäre, Sauerstoffarmut, Gefahrstoffe oder biologische Vorgänge auftreten können.

Fahrzeuge

Fahrzeuge sind kraftbetriebene, nicht an Schienen gebundene Landfahrzeuge und deren Anhängefahrzeuge.

Wasserfahrzeuge

Wasserfahrzeuge sind Fahrzeuge zur Fortbewegung im Wasser, die aus einem oder mehreren schwimmfähigen Körpern bestehen.

Geräte

Geräte sind kraftbetriebene Arbeitsmaschinen, soweit sie nicht dem Begriff "Fahrzeuge" zuzuordnen sind.

Schwimmende Geräte

Schwimmende Geräte sind Schwimmkörper oder Schiffskörper mit ständig auf ihnen vorhandenen oder vorübergehend auf sie verbrachten Hebezeugen, Fördergeräten, Arbeitsmaschinen sowie Arbeitsbühnen.

Hubarbeitsbühnen

Hubarbeitsbühnen sind Hebebühnen, die eine Arbeitsbühne zur Durchführung von Kontroll-, Montage-, Instandhaltungs- oder ähnlichen Arbeiten an Teilen der Umgebung haben.

Motorsägen

Motorsägen sind Handkettensägen für den Ein-Mann-Betrieb.

Freischneidegeräte

Freischneidegeräte sind Schneid- bzw. Sägegeräte, die während des Einsatzes von einer Person getragen und geführt werden. Sie dienen insbesondere zum Abschneiden von Gras, Sträuchern, Gehölzen und dünnen Stämmen.

Spülfelder

Spülfelder sind eingedeichte Flächen, in die Schlamm aus Fahrwasserrinnen, zum Zweck der Entwässerung des Schlammes, gepumpt wird.

Lawinenstützverbau

Lawinenstützverbau ist eine gitter- oder bockähnliche Konstruktion aus Stahl oder Holz. Sie dient dazu, den Schnee in lawinengefährdeten Hängen am Abgleiten zu hindern.

Befähigte Person

Befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderliche Fachkenntniss zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.