DGUV Regel 114-014 - Wasserbauliche und wasserwirtschaftliche Arbeiten

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Abschnitt 6.1.6 - 6.1.6 Ersatzmaßnahmen bei Sichtbehinderung

Muss damit gerechnet werden, dass durch plötzlich auftretende Sichtbehinderung die Orientierung der Beschäftigten verloren geht, sind vorher entsprechende Maßnahmen dagegen zu ergreifen.

Plötzlich auftretende Sichtbehinderung kann z.B. durch Nebel oder starken Schneefall auftreten. Mit plötzlich auftretendem Nebel ist insbesondere zu rechnen im Gebirge und im Küstenbereich.

Maßnahmen gegen das Verlieren der Orientierung sind z.B. Pfahlreihen oder Wegmarkierungen mit Führungsleinen.

Der Einsatz von GPS, Kompass oder Funkgerät kann hierfür erforderlich werden.

Hierzu siehe auch § 23 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1).