DGUV Regel 114-014 - Wasserbauliche und wasserwirtschaftliche Arbeiten

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Abschnitt 4.2.3 - 4.2.3 Einsatz in schwierigem Gelände

Beschäftigte, die in schwierigem Gelände eingesetzt werden sollen, müssen erhöhte Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erfüllen. Sie müssen Geländeerfahrung haben oder dazu befähigt werden.

Als schwieriges Gelände sind insbesondere Schnee- und Eisflächen, stark zerklüftete Uferbereiche, Gebiete mit nicht tragfähigem Untergrund, Steilgelände etc. anzusehen. Erhöhte Anforderungen können sich auch durch extreme Temperaturen und/ oder besondere Staubentwicklung ergeben.