Abschnitt 6.13.4 - 6.13.4 Rettungsmaßnahmen
Zur Rettung von Personen aus Stollen und Schächten müssen geeignete Einrichtungen vorhanden sein.
Hierzu siehe auch "Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwasser-technischen Anlagen" (GUV-R 126), bzw. "Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwasser-technischen Anlagen" (BGR 126).