Abschnitt 10.2 - 10.2 Instandsetzung
Eine Instandsetzung hat unter genauer Beachtung der Angaben des Herstellers zu erfolgen. Sie darf nur von einer sachkundigen Person (vom Hersteller autorisiert) durchgeführt werden.
Eine Instandsetzung hat unter genauer Beachtung der Angaben des Herstellers zu erfolgen. Sie darf nur von einer sachkundigen Person (vom Hersteller autorisiert) durchgeführt werden.