Abschnitt 3.2 - 3.2 EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung
Der Hersteller erklärt die Übereinstimmung mit den Anforderungen der EU-Verordnung anhand einer EU-Konformitätserklärung und durch die CE-Kennzeichnung auf der PSA gegen Absturz. Diese besteht aus dem Kurzzeichen "CE" und einer vierstelligen Kenn-Nummer der notifizierten Stelle (siehe Abbildung 1).
Der Hersteller hat dafür zu sorgen, dass die EU-Konformitätserklärung für das jeweilige Produkt verfügbar ist. Sie muss entweder dem Produkt beiliegen oder im Internet verfügbar sein.
Ein Muster der EU-Konformitätserklärung ist in Anhang 1 dargestellt.
Es darf nur PSA gegen Absturz bereitgestellt und verwendet werden, die mit einer CE-Kennzeichnung versehen ist.
Abb. 1
Beispiel CE-Kennzeichnung