DGUV Regel 112-198 - Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz

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Abschnitt 7.10 - 7.10 Falldämpfer nach DIN EN 355

Es gibt Reibungs-Falldämpfer und Aufreiß-Falldämpfer (Bandfalldämpfer). Aufreiß-Falldämpfer sind besonders dann geeignet, wenn Arbeiten unter Schmutz- und Nässeeinwirkungen durchgeführt werden müssen, die die Funktion des Reibungs-Falldämpfers beeinträchtigen können.

Falldämpfer können in Verbindungsmittel integriert (siehe Abbildungen 38 und 40) oder als Verbindungsmittel ausgeführt sein (siehe Abbildungen 33 und 39). Diese dürfen in der Regel in ihrer Länge (z. B. durch Anfügen zusätzlicher Bestandteile) nicht verändert werden. Ausnahmen sind in der Gebrauchsanleitung angegeben.

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Abb. 38
Reibungs-Falldämpfer mit Verbindungsmittel, der Falldämpfer ist in einem Karabinerhaken integriert

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Abb. 39
Beispiel für einen Aufreiß-Falldämpfer (Bandfalldämpfer)

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Abb. 40
Verwendungsfertiger Aufreiß-Falldämpfer (Bandfalldämpfer) im Verbindungsmittel integriert