DGUV Regel 112-198 - Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz

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Abschnitt 7.3 - 7.3 Besondere Hinweise zur Auswahl von Auffangsystemen

Zur Gewährleistung der sicheren Funktion eines Auffangsystems (Auffangen der Person ohne Aufprallen auf den Boden oder Teile der Umgebung) ist eine ausreichende lichte Höhe unterhalb des Standplatzes erforderlich. Genaue Angaben zu dem erforderlichen Freiraum unterhalb der Füße sind in der Gebrauchsanleitung des Herstellers aufgeführt.

Bei dem Auffangsystem mit Falldämpfer errechnet sich beispielsweise der erforderliche Freiraum unterhalb des Standplatzes aus der jeweiligen Auffangstrecke (z. B. Fallstrecke und Aufreißlänge des Falldämpfers) und einem Sicherheitsabstand von 1 m. Der Sicherheitsabstand berücksichtigt u. a. das Verschieben der Auffangöse am Gurt und die Dehnung des Gurtmaterials (siehe nachfolgendes Beispiel).

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Skizze: "Erforderlicher Freiraum" für ein Auffangsystem mit Falldämpfer