DGUV Regel 112-190 - Benutzung von Atemschutzgeräten

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.3 - 3.3 Schutzniveau von Atemschutzgeräten

Atemschutzgeräten werden in Abhängigkeit von ihrer Funktionsweise, Klasse und Bauform unterschiedliche Schutzniveaus zugewiesen.

Bei der Festlegung des Schutzniveaus in der Tabelle 2 sind neben der in der jeweiligen Norm angegebenen höchstzulässigen Leckage bereits weitere Einflussgrößen berücksichtigt worden, wie z. B. der Atemwiderstand bei hohen Atemminutenvolumina oder der verbleibende Schutz bei Störung am Gerät.

Das Schutzniveau entspricht nicht dem oft verwendeten Begriff "Schutzfaktor", der den Kehrwert der höchstzulässigen Leckage darstellt.

Eine geringe Leckage bedeutet, dass nur eine geringe Menge an Schadstoffen in das Innere des Atemanschlusses gelangt.

Um ausreichenden Schutz zu gewährleisten, muss das Schutzniveau des Atemschutzgerätes mindestens so hoch sein, wie das z. B. durch Messung ermittelte Vielfache des Grenzwertes eines vorliegenden Schadstoffes. Damit wird sichergestellt, dass in der Einatemluft der Grenzwert des Schadstoffes sicher unterschritten bleibt.

Das in der Tabelle 2 angegebene Schutzniveau kann nur dann erreicht werden, wenn das Atemschutzgerät in einwandfreiem Zustand bestimmungsgemäß eingesetzt wird und der gewählte Atemanschluss passend für die atemschutzgerättragende Person ist.

Schutzniveaus sind nur für Atemschutzgeräte für Arbeit und Rettung festgelegt.

Für die Auswahl von Atemschutzgeräten für Fluchtzwecke gelten andere Kriterien. Nähere Informationen sind in Kapitel 4.5.2 angegeben.

Tabelle 2
Schutzniveau von Atemschutzgeräten

GeräteartNorm DIN ENSchutzniveauBemerkungen, Einschränkungen
Filtergeräte(Erläuterungen siehe Kapitel 10.2)
Vollmaske oder Mundstückgarnitur mit Partikelfilter der Klasse P11364Als Atemschutz nicht sinnvoll, da der hohe Filterdurchlass die geringe Maskenleckage aufhebt.
142
143
Nicht gegen CMR-Stoffe und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 2 und 3 und Enzyme.
Vollmaske oder Mundstückgarnitur mit Partikelfilter der Klasse P213615Gegen CMR-Stoffe und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme nur nach Gefährdungsbeurteilung.
142
143
Vollmaske oder Mundstückgarnitur mit Partikelfilter der Klasse P3136400
142
143
Halb-/Viertelmaske mit Partikelfilter der Klasse P1, partikelfiltrierende Halbmaske FFP11404Nicht gegen CMR-Stoffe und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 2 und 3 und Enzyme.
143
149
1827
Halb-/Viertelmaske mit Partikelfilter der Klasse P2, partikelfiltrierende Halbmaske FFP214010Gegen CMR-Stoffe, radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme nur nach Gefährdungsbeurteilung.
143
149
1827
Halb-/Viertelmaske mit Partikelfilter der Klasse P3, partikelfiltrierende Halbmaske FFP314030
143
149
1827
Vollmaske oder Mundstückgarnitur mit Gasfilter 1)136400
14387
142
Halb-/Viertelmaske mit Gasfilter 1)14030
14387
Gasfiltrierende Halbmaske 1)405 bzw. 182730
Gerät mit KombinationsfilterGas- und Partikelfilterteil sind getrennt zu betrachten. Es gelten die jeweiligen Schutzniveaus des Gas- und Partikelfilterteils.
Filtergeräte mit Gebläse(Erläuterungen siehe Kapitel 10.2)
Vollmaske, Halbmaske oder Viertelmaske mit Gebläse und12942Geräte der Klasse TM1 dürfen nicht gegen CMR-Stoffe, radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 2 und 3 und Enzyme eingesetzt werden.
Partikelfilter
Gasfilter 2)
Kombinationsfilter 2)
TM110
TM2100
TM3500
Helm/Haube mit Gebläse und12941Atemschutzhelme oder -hauben bieten bei Ausfall oder Leistungsabfall des Gebläses keinen ausreichenden Schutz.
Partikelfilter
Gasfilter 2)
Kombinationsfilter 2)
TH15Geräte ohne entsprechende Warneinrichtung und Geräte der Klasse TH1 dürfen nicht gegen CMR-Stoffe, akut toxische Stoffe der Kategorie 1 und 2, radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 2 und 3 und Enzyme eingesetzt werden.
TH220
TH3100
Atemschutzanzug mit Gebläse und Filter12941Schutz der Atemwege und des gesamten Körpers gegen feste und flüssige Aerosole und Gase.
TH110
TH250
TH3500
Isoliergeräte(Erläuterungen siehe Kapitel 10.3)
Druckluft-Schlauchgeräte mit kontinuierlicher Luftzuführung und evtl. Regelventil
Klasse A
Klasse A: geringe Anforderungen an Festigkeit und Beständigkeit gegen
Beflammung, Haube/Helm max. 1,5 kg
max. Länge des Druckluftschlauchs = 10 m
Druckluft-Schlauchgerät mit Haube oder Helm14594Geräte ohne entsprechende Warneinrichtung und Geräte der Klasse 1 dürfen nicht gegen CMR-Stoffe, akut toxische Stoffe der Kategorie 1 und 2, radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme eingesetzt werden.
Klasse 1A5
Klasse 2A20
Klasse 3A100
Klasse 4A500
Druckluft-Schlauchgerät
mit Atemschutzanzug
14594Geräte ohne entsprechende Warneinrichtung und Geräte der Klasse 1 dürfen nicht gegen CMR-Stoffe, akut toxische Stoffe der Kategorie 1 und 2, radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme eingesetzt werden.
Klasse 1A5
Klasse 2A20
Klasse 3A100
Klasse 4A500
mit nicht dicht gegen die Umgebungsatmosphäre abschließendem Atemschutzanzug
Klasse 4A mit partikeldicht gegen die Umgebungsatmosphäre abschließendem Atemschutzanzug 1000
Klasse 4A mit gasdicht gegen die Umgebungsatmosphäre abschließendem Atemschutzanzug > 1000  3)
Druckluft-Schlauchgerät mit Halbmaske (DIN EN 140)14594
Klasse 1A5
Klasse 2A20
Klasse 3A100
Druckluft-Schlauchgerät mit Vollmaske (DIN EN 136, Klasse 1, 2, 3)14594
Klasse 4A1000
Druckluft-Schlauchgeräte mit kontinuierlicher Luftzuführung und evtl. Regelventil
Klasse B
Klasse B:
höhere Anforderungen an Festigkeit und Beständigkeit gegen Beflammung
Druckluft-Schlauchgerät mit Haube, Helm oder Anzug14594Geräte ohne entsprechende Warneinrichtung und Geräte der Klasse 1 dürfen nicht gegen CMR-Stoffe, akut toxische Stoffe der Kategorie 1 und 2, radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme eingesetzt werden.
Klasse 1B5
Klasse 2B20
Klasse 3B100
Druckluft-Schlauchgerät mit Strahlerschutzhelm oder -haube14594Speziell für Strahlarbeiten.
Klasse 4B500
Druckluft-Schlauchgerät mit Viertel- oder Halbmaske (DIN EN 140)14594
Klasse 1B5
Klasse 2B20
Klasse 3B100
Druckluft-Schlauchgerät mit Vollmaske (DIN EN 136, der Klasse 2 oder 3)14594
Klasse 4B1000
Druckluft-Schlauchgerät mit Lungenautomat und Vollmaske (DIN EN 136, der Klasse 2 oder 3)14593-1
in Normaldruckausführung1000
in Überdruckausführung> 1000 3)
Druckluft-Schlauchgerät mit Atemschutzanzug1073-1Schutz der Atemwege und des gesamten Körpers gegen radioaktive Kontamination durch feste Partikel.
Klasse 1, 2, 3, 4, 51000
Druckluft-Schlauchgerät mit Atemschutzanzug (DIN EN 943-1, Chemikalienschutzanzug Typ 1c)14594> 1000 3)
Frischluft-Schlauchgeräte
Frischluft-Saugschlauchgerät mit Vollmaske oder Mundstückgarnitur der Klasse 21381000
Frischluft-Druckschlauchgerät der Klasse 1 oder 2138Als Frischluft-Druckschlauch-Gerät mit manueller oder motorbetriebener Unterstützung.
mit Halbmaske269100Klasse 1: leichte Bauart
mit Vollmaske oder Mundstückgarnitur1000Klasse 2: schwere Bauart
mit Haube oder Helm50
Behältergeräte
Pressluftatmer mit Vollmaske und Lungenautomat137
in Normaldruckausführung1000
in Überdruckausführung> 1000 3)
Pressluftatmer mit Halbmaske und Lungenautomat in Überdruckausführung14435100
Regenerationsgeräte
Regenerationsgerät mit Vollmaske oder mit Mundstückgarnitur145
in NormaldruckausführungDIN 58652-21000
in Überdruckausführung> 1000 3)

Sofern damit nicht bereits die auf das Gasaufnahmevermögen bezogenen höchstzulässigen Einsatzkonzentrationen von

  • 0,1 Vol.-% in Gasfilterklasse 1

  • 0,5 Vol.-% in Gasfilterklasse 2

  • 1 Vol.-% in Gasfilterklasse 3 überschritten werden.

Die Gasfilterklasse hat keinen Einfluss auf das Schutzniveau. Bei AX- und SX-Filtern gibt es nur eine Gasfilterklasse.

Sofern damit nicht bereits die auf das Gasaufnahmevermögen bezogenen höchstzulässigen Einsatzkonzentrationen für Gasfilter in Filtergeräten mit Gebläse von

  • 0,05 Vol.-% in Gasfilterklasse 1

  • 0,1 Vol.-% in Gasfilterklasse 2

  • 0,5 Vol.-% in Gasfilterklasse 3 überschritten werden.

Die Gasfilterklasse hat keinen Einfluss auf das Schutzniveau. Bei AX- und SX-Filtern gibt es nur eine Gasfilterklasse.

Eine Begrenzung des Einsatzbereiches aufgrund hoher Konzentrationen von Schadstoffen lässt sich aus dem bisher bekannten Einsatz dieser Gerätetypen nicht ableiten.