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Abschnitt 3.2.4.4.1 - 3.2.4.4 Mit Atemschutz zur Flucht oder Selbstrettung ausgerüstete Personen
3.2.4.4.1 Theoretische Unterweisung

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Träger von Geräten zur Selbstrettung eine theoretische Unterweisung erhalten, die - soweit zutreffend - folgende Themen umfasst:

  • Zweck des Atemschutzes,

  • Informationsbroschüre (Gebrauchsanleitung) des Herstellers,

  • Information über die in Betracht kommenden Schadstoffe und deren Wirkung,

  • Auswirkungen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus,

  • Atmung des Menschen,

  • Aufbau und Wirkungsweise des vorgesehenen Selbstretters,

  • Grenzen der Schutzwirkung, Benutzungsdauer,

  • Bereithalten, Behandeln und Kontrolle der Einsatzbereitschaft der Geräte,

  • Anlegen des vorgesehenen Selbstretters, Notwendigkeit, Zeitpunkt,

  • Verhalten auf der Flucht.