Abschnitt 3.2.4.4.1 - 3.2.4.4 Mit Atemschutz zur Flucht oder Selbstrettung ausgerüstete Personen
3.2.4.4.1 Theoretische Unterweisung
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Träger von Geräten zur Selbstrettung eine theoretische Unterweisung erhalten, die - soweit zutreffend - folgende Themen umfasst:
Zweck des Atemschutzes,
Informationsbroschüre (Gebrauchsanleitung) des Herstellers,
Information über die in Betracht kommenden Schadstoffe und deren Wirkung,
Auswirkungen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus,
Atmung des Menschen,
Aufbau und Wirkungsweise des vorgesehenen Selbstretters,
Grenzen der Schutzwirkung, Benutzungsdauer,
Bereithalten, Behandeln und Kontrolle der Einsatzbereitschaft der Geräte,
Anlegen des vorgesehenen Selbstretters, Notwendigkeit, Zeitpunkt,
Verhalten auf der Flucht.