DGUV Regel 112-190 - Benutzung von Atemschutzgeräten

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Abschnitt 10.3 - 10.3 Isoliergeräte

10.3.1 Allgemeines

Isoliergeräte wirken unabhängig von der Umgebungsatmosphäre und bieten Schutz gegen Sauerstoffmangel und schadstoffhaltige Atmosphäre. Sie liefern Atemgas, das aus Luft, Sauerstoff oder deren Mischungen bestehen kann.

Isoliergeräte werden in folgende Haupttypen unterteilt:

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Abb. 34
Einteilung der Isoliergeräte

10.3.2 Nicht frei tragbare Isoliergeräte (Schlauchgeräte)

10.3.2.1 Allgemeines

Nicht frei tragbare Isoliergeräte werden unterschieden in:

  • Frischluft-Schlauchgeräte, bei denen Atemluft aus einer schadstofffreien Atmosphäre mit ausreichend Sauerstoff entnommen wird, und

  • Druckluft-Schlauchgeräte, bei denen Atemgas aus Druckgasbehälter, -netzen oder Luftverdichtern geliefert wird.

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Abb. 35
Einteilung der nicht frei tragbaren Isoliergeräte

Sie bestehen aus einem Atemanschluss, einem Tragesystem, einem Schlauch zur Atemgasversorgung und einer Atemgasquelle.

Mögliche Atemgasquellen sind:

  • Umgebungsatmosphäre

  • Stationäre Druckluftversorgung

  • Mobile Druckluftversorgung

Sind Schlauchgeräte für den Einsatz an Arbeitsstellen vorgesehen, bei denen An- und Abmarsch durch gefährliche, schadstoffhaltige Atmosphäre ohne Anschluss an die Atemgasquelle erfolgt, so muss ein zusätzliches geeignetes Atemschutzgerät benutzt werden.

Für besondere Einsatzbedingungen können Schläuche z. B. hitzebeständig, chemikalienbeständig oder mit definiertem elektrischen Oberflächenwiderstand ausgeführt sein.

Wegen der begrenzten Schlauchlänge sind die Geräte ortsabhängig.

10.3.2.2 Frischluft-Schlauchgeräte

10.3.2.2.1 Allgemeines

Frischluft-Schlauchgeräte werden in DIN EN 138 und DIN EN 269 beschrieben.

Entsprechend der mechanischen Belastbarkeit des Atemanschlusses, der Tragevorrichtung sowie der Schläuche und ihrer Verbindungen werden die Geräte in zwei Klassen eingeteilt:

  • Klasse 1: Geräte leichter Bauart

  • Klasse 2: Geräte schwerer Bauart

Die Geräte beider Klassen bieten das gleiche Schutzniveau.

Bei Frischluft-Schlauchgeräten ist bei der Wahl der Ansaugstelle besonders auf Windrichtung und Gasschichtenbildung zu achten. Es ist sicher zu stellen, dass es während des Gebrauchs nicht zu einer Ansammlung von Schadstoffen an der Ansaugstelle kommen kann. Wenn z. B. mit Schadstoffen zu rechnen ist, die schwerer als Luft sind, darf sich die Ansaugstelle nicht in Bodennähe befinden. Das Ende des Zuführungsschlauches muss sicher befestigt werden, damit es nicht in schadstoffhaltige Atmosphäre hineingezogen werden kann. Der Schlauch muss am Ansaugende mit einem Schutzsieb versehen sein, um das Eindringen von Fremdkörpern zu verhindern.

Die Ausatemluft strömt in die Umgebungsatmosphäre.

10.3.2.2.2 Frischluft-Saugschlauchgeräte

Frischluft-Saugschlauchgeräte nach DIN EN 138 benötigten als Atemanschluss immer eine Vollmaske oder eine Mundstückgarnitur und sind immer Geräte der Klasse 2.

Die erforderliche Atemluft wird mittels Lungenkraft der atemschutzgerättragenden Person angesaugt.

Dadurch entsteht im gesamten System Unterdruck, in das an möglichen undichten Stellen Schadstoffe eintreten können. Schlauchkupplungen sind besonders leckageanfällig. Daher darf der Frischluft-Zuführungsschlauch nicht aus mehreren Schläuchen zusammengesetzt sein.

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Abb. 36
Frischluft-Saugschlauchgerät

Länge und Innendurchmesser des Frischluft-Zuführungsschlauches werden durch den höchstzulässigen Einatemwiderstand des Gerätes bestimmt. Bei einem Innendurchmesser von ca. 25 mm sind Schlauchlängen von 10 bis 20 m erreichbar.

10.3.2.2.3 Frischluft-Druckschlauchgeräte

10.3.2.2.3.1
Allgemeines

Frischluft-Druckschlauchgeräte nach DIN EN 138 können mit Voll-, Halbmaske oder Mundstückgarnitur eingesetzt werden. Frischluft-Druckschlauchgeräte nach DIN EN 269 können mit Atemschutzhaube oder -helm benutzt werden. Bei Frischluft-Druckschlauchgeräten wird die Atemluft der atemschutzgerättragenden Person unter leichtem Überdruck zugeführt. Sowohl im Frischluft-Zuführungsschlauch als auch überwiegend im nachgeschalteten Gerätesystem herrscht ein ständiger geringer Überdruck. Dadurch können Schadstoffe an möglichen undichten Stellen nicht sofort in das System gelangen. Der Frischluftzuführungsschlauch kann sich aus mehreren Einzelschläuchen zusammensetzen, die durch Kupplungen verbunden sind.

10.3.2.2.3.2
Geräte mit Voll- oder Halbmaske oder Mundstückgarnitur

Bei Frischluft-Druckschlauchgeräten mit Voll- oder Halbmaske oder Mundstückgarnitur entweicht die Ausatemluft durch das Ausatemventil des Atemanschlusses. Eventuell vorhandene Überschussluft kann sowohl durch das Ausatemventil des Atemanschlusses als auch durch das in jedem Fall notwendige Überschussventil im Atemschlauch entweichen.

Das Gerät kann mit einem Atembeutel ausgestattet sein, der als Ausgleichsbehälter und zur Deckung des Spitzenbedarfs dient.

Frischluft-Druckschlauchgeräte mit Regelventil ohne Atembeutel müssen entsprechend dem jeweiligen Atemluftverbrauch nachgeregelt werden können. Sofern der geforderte Mindestvolumenstrom bauartbedingt sichergestellt ist, kann auf einen Luftmengenmesser verzichtet werden.

Bei Geräten ohne Atembeutel ist das Regelventil - sofern vorhanden - so ausgelegt, dass es in geschlossener Stellung einen Volumenstrom von mindestens 120 l/min und in offener Stellung einen Volumenstrom von mindestens 300 l/min liefert.

Die Abmessungen des Frischluft-Zuführungsschlauches (Innendurchmesser und Länge) sowie die Lieferleistung der dazugehörigen Atemluftversorgung sind so ausgelegt, dass der maximal zulässige Einatemwiderstand des Gesamtgerätes (einschließlich Atemanschluss) nicht überschritten wird. Bei der Verwendung von Frischluft-Zuführungsschläuchen mit einem Innendurchmesser von ca. 25 mm werden Schlauchlängen von etwa 50 m erreicht.

Handgebläse und Handblasebalg sind so ausgelegt, dass sie von einer Person bei der von der Herstellerfirma festgelegten Mindestluftmenge kontinuierlich für eine Zeit von 30 min bedient werden können.

10.3.2.2.3.3
Geräte mit Atemschutzhaube oder Atemschutzhelm

Frischluft-Druckschlauchgeräte mit Atemschutzhaube oder Atemschutzhelm nach DIN EN 269 entsprechen in ihrem Aufbau weitgehend den Frischluft-Druckschlauchgeräten mit Voll-, Halbmasken oder Mundstückgarnituren. Der dem Gerät zuzuführende Volumenstrom ist abhängig von der Konstruktion der Atemschutzhaube bzw. des Atemschutzhelmes. Er ist von der Herstellerfirma so ausgelegt, dass die atemschutzgerättragende Person auch bei schwerer Arbeit mit ausreichend Atemluft versorgt wird und sich im Haubeninneren keine gefährliche Anreicherung von Kohlenstoffdioxid in der Einatemluft bilden kann.

Für Geräte mit Atemschutzhaube oder -helm gibt es eine Anzeigevorrichtung, mit der vor dem Einsatz überprüft werden kann, ob der von der Herstellerfirma vorgesehene Mindestvolumenstrom während des Gebrauchs erreicht oder überschritten wird. Ferner haben diese Geräte eine Warneinrichtung, die die atemschutzgerättragende Person warnt, wenn der Mindestvolumenstrom unterschritten wird.

Die Ausatem- und Überschussluft wird entweder an der Begrenzung des Atemanschlusses oder über ein oder mehrere Überschussventile abgegeben.

10.3.2.3 Druckluft-Schlauchgeräte

10.3.2.3.1
Allgemeines

Druckluft-Schlauchgeräte werden nach der Art der Luftzuführung wie folgt eingeteilt:

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Abb. 37
Einteilung der Druckluft-Schlauchgeräte

Druckluft-Schlauchgeräten wird zur Atemgasversorgung Druckluft mit einem Überdruck bis zu 10 bar zugeführt. Dafür werden druckfeste Druckluft-Zuführungsschläuche benutzt. Die Druckluftzuführung kann sich aus mehreren hintereinander geschalteten Einzelschläuchen zusammensetzen, die durch Kupplungen verbunden sind. Die Kupplungen müssen selbstschließend sein. Der Druckluft-Zuführungsschlauch ist unter Druck formbeständig und knickfest.

Damit auch bei schwerer Arbeit ausreichend Atemgas zur Verfügung steht und der maximal zulässige Einatemwiderstand des Gesamtgerätes (einschließlich Atemanschluss) nicht überschritten wird, dürfen nur Druckluft-Zuführungsschläuche eingesetzt werden, die in der Informationsbroschüre der Herstellerfirma vorgegebenen sind.

Die Lieferleistung der Atemgasversorgung muss so ausgelegt sein, dass zu jeder Zeit ausreichend Atemgas für die größtmögliche Anzahl der Verbraucher zur Verfügung steht. Die Atemgasversorgung kann z. B. durch Druckgasbehälter, Druckgasbehälterbatterien, Netz- und Ringleitungen oder Kompressoren erfolgen.

Es muss sichergestellt sein, dass in das für die Atemgasversorgung vorgesehene Druckluftnetz keine anderen Gase eindringen können. Sind am Einsatzort neben einem Druckluftnetz auch andere Druckgasnetze vorhanden, z. B. für Stickstoff, ist sicherzustellen, dass sich der Druckluft-Zuführungsschlauch für das Schlauchgerät nicht an den Anschluss anderer Druckgasnetze anschließen lässt. Dies wird z. B. durch unterschiedliche konstruktive Gestaltung der Anschlussarmaturen erreicht.

Die Qualität der Atemluft muss DIN EN 12021 entsprechen. Bezüglich des Wassergehaltes gelten folgende Grenzwerte:

Tabelle 27
Wassergehalt der Atemluft nach DIN EN 12021

Nennversorgungsdruckzulässiger Wassergehalt bei 1.013 mbar und 20 °C
5 bar290 mg/m3
10 bar160 mg/m3
15 bar110 mg/m3
20 bar80 mg/m3
25 bar65 mg/m3
30 bar55 mg/m3
40 bar50 mg/m3

Wird technische Druckluft, z. B. aus Druckluft-Netzen, zur Atemluft-Versorgung gewählt, ist durch eine mindestens halbjährige Überprüfung sicherzustellen, dass die Anforderungen an die Atemluftqualität nach DIN EN 12021 erfüllt werden, z. B. Ölgehalt, Wassergehalt etc.

ccc_1072_as_22.jpgAchtung
Wegen der erhöhten Brandgefahr niemals Drucksauerstoff anstelle von Druckluft verwenden!

Die Luft für Druckluft-Schlauchgeräte muss einen Taupunkt haben, der wenigstens 5 °C unter der vermutlich niedrigsten Gebrauchstemperatur der Geräte liegt, um Kondensation und Einfrieren zu verhüten.

Beim Gebrauch von Druckluft-Schlauchgeräten mit Versorgung aus Druckluft-Netzen bei niedrigen Temperaturen besteht eine erhöhte Gefahr des Einfrierens und der Blockierung der Luftzufuhr. Dies kann durch technische Maßnahmen vermieden werden.

Zur Erhöhung des Tragekomforts kann das in der Regel kühle Atemgas durch technische Vorkehrungen, z. B. Wirbelrohr, angewärmt werden.

Wird das Atemgas einem Druckgasbehälter entnommen, muss eine Warneinrichtung vorhanden sein, die vor dem Ende des Atemgasvorrates warnt. Es ist auf geeignete Weise sicherzustellen, dass beim Auslösen der Warneinrichtung genügend Atemgas zum Verlassen des Gefahrenbereiches zur Verfügung steht.

10.3.2.3.2
Geräte mit kontinuierlichem Luftstrom

Bei dieser Geräteart kann als Atemanschluss eine Vollmaske, eine Halbmaske, eine Haube, ein Helm oder ein Atemschutzanzug eingesetzt werden. Das Ausatemgas und der jeweilige Luftüberschuss entweichen durch ein oder mehrere Ausatemventile, an der Begrenzung des Atemanschlusses oder über gesonderte Überschussventile.

Die Versorgung der atemschutzgerättragenden Person mit Atemgas erfolgt über ein Regelventil oder durch konstante Luftzufuhr. Das Regelventil kann nicht völlig geschlossen werden. Es sichert den von der Herstellerfirma vorgegebenen Mindestvolumenstrom und ermöglicht bei größerem Luftbedarf eine Höherregulierung. Geräte mit Regelventilen können zusätzlich mit einem Atembeutel ausgerüstet sein.

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Abb. 38
Schlauchgeräte mit kontinuierlicher Luftversorgung

Die Geräte werden nach DIN EN 14594 in Klassen eingeteilt, wobei die Ziffern 1, 2, 3 oder 4 die Gesamtleckage des Gerätes beschreiben und die Buchstaben "A" und "B" für die mechanische Belastbarkeit des Gerätes stehen.

Tabelle 28
Klasseneinteilung von Druckluft-Schlauchgeräten mit kontinuierlichem Luftstrom

mechanische Belastbarkeitmaximal nach innen gerichtete Leckage
10,0 %2,0 %0,5 %0,05 %
gering1A2A3A4A
hoch1B2B3B4B

Druckluft-Schlauchgeräte nach DIN EN 14594 müssen eine Einrichtung zur Kontrolle des Mindestvolumenstroms besitzen.

Geräte der Klasse 1A/1B und 2A/2B können und Geräte der Klasse 3A/3B und 4A/4B müssen mit einer Warneinrichtung ausgestattet sein, die eine Unterschreitung des Mindestvolumenstroms signalisiert.

Ein störungsfreier Betrieb der Druckluft-Schlauchgeräte kann bei Umgebungstemperaturen zwischen - 30 °C und + 60 °C erwartet werden. Geräte, die außerhalb dieser Grenzen eingesetzt werden können, müssen entsprechend gekennzeichnet sein.

Strahlerschutzgeräte nach DIN EN 14594 Klasse 4B sind eine Sonderausführung von Druckluft-Schlauchgeräten, die speziell für den rauen Betrieb bei Strahlarbeiten hergestellt werden. Zusätzlich zu ihrer Atemschutzfunktion schützen sie mindestens Kopf, Hals und Schultern der atemschutzgerättragenden Person vor den Auswirkungen des zurückprallenden Strahlmittels.

Geeignete Strahlerschutzanzüge entsprechen den einschlägigen Normen, z. B. DIN EN ISO 14877.

Bei Druckluft-Schlauchgeräten mit Atemschutzanzug nach DIN EN 14594 übernimmt der Anzug gleichzeitig die Funktion des Atemanschlusses. Die atemschutzgerättragende Person ist vollständig von der Umgebungsatmospähre isoliert. Die Überschussluft dient der Ventilation und unterstützt je nach Luftführung und Volumenstrom den Transport der Körperwärme aus dem Anzug.

Eine spezielle Ausführung ist der Atemschutzanzug mit Atemluftversorgung nach DIN EN 1073-1 als Schutz der Atemwege und des gesamten Körpers gegen radioaktive Kontamination durch feste Partikel.

10.3.2.3.3
Geräte mit Lungenautomat

Bei dieser Geräteart wird als Atemanschluss eine Vollmaske eingesetzt. Das Ausatemgas entweicht durch das Ausatemventil der Vollmaske.

Bei den Druckluft-Schlauchgeräten nach DIN EN 14593-1 wird zur Atemluftversorgung Atemluft mit einem Überdruck bis zu 10 bar an das Gerät herangeführt.

Durch eine atemgesteuerte Dosiereinrichtung (Lungenautomat in Normal- oder Überdruckausführung) wird die Atemluftzufuhr automatisch dem Bedarf angepasst, d. h., die Atemluft strömt nur während der Dauer der Einatmung in den Atemanschluss. Der Lungenautomat kann sich am Gürtel oder direkt am Atemanschluss befinden.

10.3.3 Frei tragbare Isoliergeräte

10.3.3.1 Allgemeines

Frei tragbare Isoliergeräte versorgen die atemschutzgerättragende Person mit Atemgas, das im Gerät mitgeführt wird. Die Einsatzdauer der Geräte ist unterschiedlich und wird u. a. durch die Menge des mitgeführten Atemgases begrenzt. Es wird zwischen Behältergeräten mit Druckluft und Regenerationsgeräten, die die Ausatemluft aufbereiten, unterschieden.

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Abb. 39
Einteilung der frei tragbaren Isoliergeräte

10.3.3.2 Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer)

10.3.3.2.1
Allgemeines

Behältergeräte mit Druckluft und Vollmaske nach DIN EN 137 werden in zwei Typen eingeteilt:

  • Typ 1: Geräte für den Industrieeinsatz

  • Typ 2: Geräte für die Brandbekämpfung

Bei gleichen Leistungsanforderungen besteht der Unterschied der beiden Typen ausschließlich in ihrer Widerstandsfähigkeit bei Beflammung und Strahlungswärme. Diese Anforderungen sind bei Typ 2-Geräten höher. Beide Typen gibt es in Normal- und Überdruckausführung.

Zusätzlich zu den Pressluftatmern mit Vollmaske gibt es Behältergeräte mit Druckluft und Halbmaske nach DIN EN 14435 als Überdruckgeräte. Bei den Leistungsanforderungen und der Entflammbarkeit entsprechen sie den Typ 1-Geräten.

Pressluftatmer können mittels eines Tragegestells auf dem Rücken oder mit einer Tragevorrichtung variabel (z. B. seitlich) getragen werden.

Druckgasbehälter enthalten nur einen begrenzten Vorrat an Atemgas, so dass die Gebrauchsdauer eingeschränkt ist. Behältergeräte sind für lange Anmarschwege und für länger dauernde Arbeiten bedingt geeignet (z. B. Tunnel, Tiefgaragen, Hochhäuser, Gasbehälter).

Das Gewicht von Pressluftatmern liegt je nach Gerätetyp zwischen ca. 5 kg und 18 kg. Das Höchstgewicht von 18 kg darf nicht überschritten werden.

Pressluftatmer bestehen aus den in Abbildung 40 dargestellten Bauteilen.

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Abb. 40
Behältergerät mit Druckluft

Der Atemgasvorrat wird in ein oder zwei Druckgasbehältern mitgeführt. Die Druckgasbehälter müssen mit Druckluft befüllt werden, die der DIN EN 12021 entspricht. Bei Pressluftatmern mit zwei Druckgasbehältern müssen beim Einsatz stets beide Flaschenventile geöffnet sein.

Das Atemgas strömt vom Druckminderer durch eine Mitteldruckleitung zum Lungenautomat. Vom Lungenautomat wird das Atemgas nach Bedarf dosiert. Die Verbindung zwischen den Atemanschlüssen und der Atemgaszuführung wird durch einen speziellen Anschluss erzeugt. Diese unterscheiden sich je nach Ausführung des Pressluftatmers und dürfen nicht mittels Adapter betrieben werden.

Pressluftatmer sind mit einer pneumatischen oder elektronischen Warneinrichtung ausgerüstet, die bei einem Restdruck von 55 ± 5 bar oder wenigstens bei 200 l Luft Restinhalt anspricht. Dadurch wird sichergestellt, dass der atemschutzgerättragenden Person noch ca. 5 Minuten Atemgasvorrat für den Rückzug verbleiben.

Pressluftatmer können mit weiteren Mitteldruckanschlüssen ausgerüstet sein. Diese können beispielsweise zur Versorgung einer zweiten Person im Rettungsfall oder für die Luftversorgung aus einer alternativen Luftquelle genutzt werden. Weitere Ausrüstungsmöglichkeiten sind das Schnellfüllventil zum Wiederbefüllen des/der Druckgasbehälter aus einer externen Druckluft-Versorgungsquelle sowie eine Bypass-Einrichtung für Umgebungsluft. Mit dieser Einrichtung ist es möglich, bei angelegtem Atemanschluss, direkt aus der Umgebungsluft zu atmen. Dieser Gebrauch ist nur bei schadstofffreier Umgebungsluft mit ausreichender Sauerstoffkonzentration zulässig und nicht für Arbeitseinsätze vorgesehen.

10.3.3.2.2
Pressluftatmer mit Normaldruck (Normaldruck-Gerät) mit Vollmaske

Bei Pressluftatmern mit Normaldruck wird während der Einatmung in der Maske Unterdruck erzeugt. Eine geringe nach innen gerichtete Leckage am Dichtrahmen der Maske kann deshalb nicht ausgeschlossen werden.

Atemanschlüsse für Pressluftatmer mit Normaldruck sind üblicherweise mit Rundgewindeanschluss ausgestattet. Das Ausatemgas wird über ein Ausatemventil abgeführt.

10.3.3.2.3
Pressluftatmer mit Überdruck (Überdruck-Gerät) mit Vollmaske

Bei Pressluftatmern mit Überdruck ist immer ein leichter Überdruck im Maskeninnern auch während der Einatmung vorhanden. Dadurch können bei geringen Leckagen keine Schadstoffe in das Innere der Maske eindringen. Es ist jedoch möglich, dass die Leckagen zu erheblichen Druckluftverlusten führen können. Diese können die Einsatzzeit des Gerätes wesentlich verkürzen.

Um Verwechslungen zu vermeiden, darf bei Überdruckgeräten der Rundgewindeanschluss nach DIN EN 148-1 nicht verwendet werden.

10.3.3.2.4
Pressluftatmer mit Überdruck (Überdruck-Gerät) und Halbmaske

Pressluftatmer mit Überdruck und Halbmaske entsprechen in ihrer Funktionsweise den Geräten mit Überdruck und Vollmaske. Die mechanische Festigkeit zwischen Maske und Funktionsteil ist jedoch konstruktionsbedingt geringer.

Bei Überdruckgeräten mit Halbmaske dürfen die Gewindeanschlüsse nach DIN EN 148 Teile 1 bis 3 nicht verwendet werden.

10.3.3.3 Regenerationsgeräte

10.3.3.3.1
Allgemeines

Regenerationsgeräte versorgen die atemschutzgerättragende Person mit Sauerstoff, der im Gerät mitgeführt wird. Als Sauerstoffvorrat kann Drucksauerstoff, ein Drucksauerstoff-Stickstoff-Gemisch oder chemisch gebundener Sauerstoff verwendet werden.

Als Atemanschlüsse dienen Vollmasken oder Mundstückgarnituren, jeweils ohne Atemventile.

Das Ausatemgas wird im Gerät regeneriert und nicht über ein Ausatemventil in die Umgebungsatmosphäre abgegeben. Kohlenstoffdioxid (CO2) im Ausatemgas wird in einer Regenerationspatrone gebunden und der verbrauchte Sauerstoff des ausgeatmeten Atemgases aus dem Vorrat im Gerät ergänzt.

In Regenerationsgeräten steigt der Sauerstoffgehalt des Einatemgases über 21 Vol.-%, sobald die Beatmung beginnt.

Während des Gebrauchs wird durch die chemischen Reaktionen in der Regenerationspatrone Wärme erzeugt, welche die Temperaturen des Einatemgases bis auf ca. 45 °C ansteigen lässt. An der Oberfläche der Regenerationspatronen können je nach Art des verwendeten Chemikals wesentlich höhere Temperaturen auftreten.

Bei Gefahr der Bildung explosionsfähiger Atmosphäre dürfen keine Geräte benutzt werden, die bei der Beatmung selbst Zündquelle sein können. Es ist die Informationsbroschüre der Herstellerfirma und die Zündtemperatur der Gase zu berücksichtigen.

Die Gebrauchsdauer liegt entsprechend dem unterschiedlichen Sauerstoffvorrat und der CO2-Bindungskapazität zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden und damit deutlich über der Gebrauchsdauer vergleichbarer Pressluftatmer. Sie sind deshalb besonders geeignet für länger dauernde Arbeiten, z. B. Einsatz im Bergbau und im Tunnelbau.

Das Gewicht von Regenerationsgeräten liegt je nach Geräteklasse und Gerätetyp zwischen ca. 3 kg und 16 kg.

Die Geräte sind so ausgelegt, dass ein störungsfreier Betrieb über den Temperaturbereich von -6 °C bis +60 °C erwartet werden kann.

10.3.3.3.2
Regenerationsgeräte mit Drucksauerstoff (Sauerstoffschutzgeräte)

10.3.3.3.2.1
Allgemeines

Ein Regenerationsgerät mit Drucksauerstoff nach DIN EN 145 besteht z. B. aus den in Abbildung 41 dargestellten Bauteilen.

Bei Regenerationsgeräten mit Drucksauerstoff strömt das ausgeatmete Atemgas aus dem Atemanschluss durch das Ausatemventil und den Ausatemschlauch in die Regenerationspatrone, in welcher das im Atemgas enthaltene Kohlenstoffdioxid (CO2) chemisch gebunden wird. Die bei dieser Reaktion erzeugte Wärme kann durch einen Kühler abgeführt werden. Das gereinigte Atemgas strömt in den Atembeutel. Überschüssiges Atemgas strömt durch ein Überdruckventil in die Umgebungsatmosphäre ab.

Der verbrauchte Sauerstoff wird aus dem Druckgasbehälter ersetzt. Das regenerierte Atemgas gelangt über den Einatemschlauch und das Einatemventil in den Atemanschluss. So ist der Kreislauf geschlossen.

Der Druck-Sauerstoffvorrat ist in geeigneten Zeitabständen (10 Minuten bis längstens 15 Minuten) zu überwachen, damit rechtzeitig der Gefahrenbereich verlassen werden kann.

Als Sauerstoffvorrat dient überwiegend Sauerstoff mit einem Reinheitsgrad größer als 99,5 Vol.-% oder für Sonderzwecke ein Sauerstoff/Stickstoff-Gemisch (Mischgas). Der maximale Fülldruck beträgt 200 bar oder 300 bar. Der Druck kann an einem Manometer abgelesen werden.

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Abb. 41
Regenerationsgerät mit Drucksauerstoff und Vollmaske mit Visierwischer

Sauerstoffschutzgeräte werden nach ihrem Sauerstoffvorrat in folgende Geräteklassen eingeteilt:

Tabelle 29
Klasseneinteilung der Sauerstoffschutzgeräte

GeräteklasseMindest-Sauerstoffvorrat (I)
1-Stunden-Gerät150
2-Stunden-Gerät240
4-Stunden-Gerät360

Der Sauerstoffvorrat wird in einem Druckgasbehälter mit einem Inhalt von 0,5 l bis 2,0 l mitgeführt. Bei einem Nennfülldruck von 200 bar oder 300 bar ergibt sich ein Sauerstoffvorrat von bis zu 600 l. Ein Druckminderer reduziert den Behälterdruck auf 5 bar bis 10 bar.

Entsprechend der sich bei der Atmung im Atemanschluss einstellenden Druckverhältnisse gibt es Geräte in Normaldruckausführung oder in Überdruckausführung.

Die Sauerstoffdosierung kann entweder konstant, lungenautomatisch oder eine Kombination aus beiden sein. Üblich ist eine kombinierte Dosierung zum Decken des zusätzlichen Sauerstoffbedarfs bei schwerer Arbeit.

Ein Warnsignal dient der atemschutzgerättragenden Person als Warnung, falls das Flaschenventil nicht geöffnet worden ist. Dieses Signal ist kein Rückzugssignal.

Die Geräte können auch mit einer Restdruckwarnung ausgerüstet sein, die die atemschutzgerättragende Person warnt, wenn der Restdruck im Sauerstoff-Druckgasbehälter unter 55 bar absinkt.

Überschüssiges Atemgas kann durch ein Überdruckventil in die Umgebung abströmen. Ein Sauerstoff-Zuschussventil erlaubt der atemschutzgerättragenden Person im Notfall die direkte Einspeisung von Sauerstoff aus dem Hochdruckteil des Gerätes in den Atemkreislauf. Geräte mit Druck-Sauerstoff werden allgemein auf dem Rücken getragen.

Das maximale Gerätegewicht bei einem 4-Stunden-Gerät beträgt im einsatzbereiten Zustand mit Atemanschluss und vollem Druckgasbehälter 16 kg.

Für besondere Einsatzzwecke, z. B. bei erhöhtem Umgebungsdruck, werden aus atemphysiologischen Gründen sogenannte "Mischgas-Kreislaufgeräte" mit vorgefertigtem Druck-Sauerstoff/Stickstoff-Gemisch verwendet (üblicherweise aus 60 Vol.-% Sauerstoff und 40 Vol.-% Stickstoff ).

10.3.3.3.2.2
Kurzzeit-Drucksauerstoff-Schutzgeräte für leichte Arbeit

Kurzzeit-Regenerationsgeräte mit Drucksauerstoff für leichte Arbeit nach DIN 58651-2 werden nach der nominellen Haltezeit in folgende Geräteklassen eingeteilt:

Tabelle 30
Klasseneinteilung der Kurzzeit-Drucksauerstoff-Schutzgeräte für leichte Arbeit

Geräteklassenominelle Haltezeit (Minuten)
D 15 L15
D 23 L23
D 30 L30

Die tatsächliche Gebrauchsdauer kann in Abhängigkeit vom Atemminutenvolumen von der nominellen Haltezeit abweichen.

Die gebrauchsfertigen Geräte mit Atemanschluss wiegen zwischen 3 kg und 5 kg.

Die Geräte sind für leichte Arbeit, z. B. Kontrollen, Inspektionen, Schalt- und Bedienarbeiten, ausgelegt. Sie sind nicht geeignet für Brandbekämpfung und dort, wo Gefahren durch Hitze, Flammen oder Funkenflug bestehen.

Das Funktionsprinzip dieser kleineren und kompakten Geräte ähnelt dem der Geräte für Arbeit und Rettung. Als Sauerstoffdosierung wird Konstantdosierung oder Mischdosierung (konstant und atemgesteuert) verwendet. Eine Kühlung des Atemgases ist bei diesen Geräten nicht vorgesehen.

Die Geräte werden während des Gebrauchs vor der Brust getragen. Die Verbindung zwischen Gerät und Atemanschluss erfolgt mit nur einem Atemschlauch, in dem Pendelatmung herrscht.

Gegen Beschädigung durch äußere Einflüsse, beim Mitführen, Transport auf Maschinen und Fahrzeugen sind die Geräteteile in einem Tragebehälter oder in einem Gehäuse untergebracht.

Alle Geräte sind mit einer Warneinrichtung ausgerüstet, die die atemschutzgerättragende Person spätestens bei 2/3 der nominellen Haltezeit optisch und akustisch warnt.

10.3.3.3.3
Regenerationsgeräte mit Chemikalsauerstoff

10.3.3.3.3.1
Chemikalsauerstoff(KO2)schutzgeräte Bei Chemikalsauerstoff(KO2)schutzgeräten reagieren der Wasserdampf und das Kohlenstoffdioxid (CO2) des ausgeatmeten Atemgases mit dem Inhalt der Chemikalpatrone, der aus Kaliumdioxid (KO2) besteht. Hierdurch entwickelt sich Sauerstoff im Überschuss und strömt in den Atembeutel. Die Sauerstoffentwicklung ist quasi atemgesteuert ohne Lungenautomat. Die atemschutzgerättragende Person atmet aus dem Atembeutel durch den Einatemschlauch und das Einatemventil ein.

Überschüssiger Sauerstoff entweicht über ein Überdruckventil in die Umgebungsatmosphäre.

Ein Chemikalsauerstoff(KO2)schutzgerät besteht aus den in Abbildung 42 dargestellten Bauteilen:

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Abb. 42
Chemikalsauerstoff(KO2)schutzgerät

Chemikalsauerstoff(KO2)schutzgeräte nach DIN 58652-2 werden nach der nominellen Haltezeit in folgende Geräteklassen eingeteilt:

Tabelle 31
Klasseneinteilung der Chemikalsauerstoff(KO2)schutzgeräte

Geräteklassenominelle Haltezeit (Minuten)
K 30 S30
K 60 S60
K 120 S120
K 240 S240

Die tatsächliche Gebrauchsdauer kann in Abhängigkeit vom Atemminutenvolumen von der nominellen Haltezeit abweichen.

Die Geräte werden vorzugsweise auf dem Rücken getragen. Regenerationspatrone, Atembeutel usw. sind gegen Beschädigung durch äußere Einflüsse, beim Mitführen, oder Transport auf Maschinen und Fahrzeugen mit einer Abdeckung versehen.

Die gebrauchsfertigen Geräte mit Atemanschluss wiegen zwischen 10 kg und 16 kg.

Die Geräte sind mit einer Warneinrichtung ausgerüstet, welche den Sauerstoffvorrat optisch anzeigt und die atemschutzgerättragende Person spätestens bei einer Restkapazität von 20 % optisch und akustisch warnt.

10.3.3.3.3.2
Chemikalsauerstoff(NaClO3)schutzgeräte

Bei diesen Geräten wird Sauerstoff durch thermische Zersetzung von Natriumchlorat (NaClO3) entwickelt. Nach Zündung der Chemikalpatrone durch einen Starter wird eine konstante Sauerstoffmenge frei, die den Bedarf auch bei hoher Beanspruchung abdeckt.

Die Sauerstoffentwicklung kann nach Beginn nicht mehr unterbrochen werden. Die Einsatzzeit ist wegen der konstanten Sauerstoffabgabe nicht variabel.

Überschüssiges Atemgas entweicht über eine Überschusseinrichtung in die Umgebungsatmosphäre.

Das Ausatemgas wird in einer Regenerationspatrone, welche mit CO2-Absorptionsmittel z. B. Atemkalk gefüllt ist, vom ausgeatmeten Kohlenstoffdioxid befreit. Das regenerierte Atemgas strömt in einen Atembeutel, wo es zur Einatmung wieder zur Verfügung steht. Das Atemgas kann zwischen Atemanschluss und Gerät in Pendelatmung (nur ein Atemschlauch) und Kreislaufatmung (Ausatem- und Einatemschlauch) strömen. Als Atemanschluss werden Vollmaske oder Mundstückgarnitur mit Schutzbrille verwendet.

Chemikalsauerstoff(NaClO3)schutzgeräte bestehen aus den in Abbildung 43 dargestellten Bauteilen.

Chemikalsauerstoff(NaClO3)schutzgeräte nach DIN 58652-4 werden nach den Druckverhältnissen im Atemanschluss in Normaldruckausführung oder in Überdruckausführung betrieben. In Verbindung mit der nominellen Haltezeit werden sie in folgende Geräteklassen eingeteilt:

Tabelle 32
Klasseneinteilung der Chemikalsauerstoff(NaClO3)schutzgeräte

Geräteklassenominelle Haltezeit (Minuten)
NormaldruckÜberdruck
C 30 SNC 30 SP30
C 60 SNC 60 SP60
C 120 SNC 120 SP120
C 240 SNC 240 SP240
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Abb. 43
Chemikalsauerstoff(NaClO3)schutzgerät

Die tatsächliche Gebrauchsdauer ist identisch mit der nominellen Haltezeit.

Die Geräte werden vorzugsweise auf dem Rücken getragen. Regenerationspatrone, Atembeutel usw. sind gegen Beschädigung durch äußere Einflüsse, beim Mitführen, oder Transport auf Maschinen und Fahrzeugen mit einer Abdeckung versehen.

Die gebrauchsfertigen Geräte mit Atemanschluss wiegen zwischen 10 kg und 16 kg.

Die Geräte sind mit einer Warneinrichtung ausgerüstet, welche den Sauerstoffvorrat optisch anzeigt und die atemschutzgerättragende Person spätestens bei einer Restkapazität von 20 % optisch und akustisch warnt.

10.3.3.3.3.3
Kurzzeit-Chemikalsauerstoff-Schutzgeräte für leichte Arbeit

Kurzzeit-Chemikalsauerstoff(KO2)schutzgeräte nach DIN 58652-1 werden nach der nominellen Haltezeit in folgende Geräteklassen eingeteilt:

Tabelle 33
Klasseneinteilung der Kurzzeit-Chemikalsauerstoff(KO2)schutzgeräte für leichte Arbeit

Geräteklassenominelle Haltezeit (Minuten)
K 15 L15
K 23 L23
K 30 L30

Die tatsächliche Gebrauchsdauer kann, in Abhängigkeit vom Atemminutenvolumen, von der nominellen Haltezeit abweichen.

Kurzzeit-Chemikalsauerstoff(NaClO3)schutzgeräte nach DIN 58652-3 werden nach der nominellen Haltezeit in folgende Geräteklassen eingeteilt:

Tabelle 34
Klasseneinteilung der Kurzzeit-Chemikalsauerstoff(NaCIO3)schutzgeräte für leichte Arbeit

Geräteklassenominelle Haltezeit (Minuten)
K 15 L15
K 23 L23
K 30 L30

Die tatsächliche Gebrauchsdauer ist identisch mit der nominellen Haltezeit.

Beide Gerätetypen sind für leichte Arbeiten, z. B. Kontrollen, Inspektionen, Schalt- und Bedienarbeiten, ausgelegt. Sie sind nicht geeignet für Brandbekämpfung und dort, wo Gefahren durch Hitze, Flammen oder Funkenflug bestehen.

Die gebrauchsfertigen Geräte mit Atemanschluss wiegen zwischen 3 kg und 5 kg.

Diese Geräte werden vorzugsweise vor der Brust getragen. Die Verbindung zwischen Gerät und Atemanschluss erfolgt meistens durch nur einen Atemschlauch, in dem Pendelatmung herrscht.

Die Geräte sind mit einer Warneinrichtung ausgerüstet, die die atemschutzgerättragende Person spätestens mit Ablauf von 2/3 der nominellen Haltezeit optisch und akustisch warnt.