Abschnitt 8.4 - 8.4 Berechnung der reduzierten Erholungsdauer
Ist die tatsächliche Gebrauchsdauer (GDist) kürzer als die maximal zulässige Gebrauchsdauer (GDmax), kann die dem Atemschutzgerät zugeordnete Erholungsdauer (ED) entsprechend gekürzt werden. Die reduzierte Erholungsdauer (EDred) kann wie folgt ermittelt werden: