DGUV Regel 109-006 - Gebrauch von Anschlag-Faserseilen

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Abschnitt 6 - Aufbewahrung

6.1

Anschlag-Faserseile, deren Sicherheit durch Witterungseinflüsse und aggressive Stoffe beeinträchtigt werden kann, müssen geschützt gelagert werden.

6.2

Anschlag-Faserseile dürfen nicht in der Nähe von Feuer und anderen heißen Stellen getrocknet werden. Temperaturen von 70 °C dürfen nicht überschritten werden.

Heiße Stellen sind z.B. Heißdampfrohre, Heizstrahler.