Abschnitt 6 - Aufbewahrung
6.1
Anschlag-Faserseile, deren Sicherheit durch Witterungseinflüsse und aggressive Stoffe beeinträchtigt werden kann, müssen geschützt gelagert werden.
6.2
Anschlag-Faserseile dürfen nicht in der Nähe von Feuer und anderen heißen Stellen getrocknet werden. Temperaturen von 70 °C dürfen nicht überschritten werden.
Heiße Stellen sind z.B. Heißdampfrohre, Heizstrahler.