DGUV Regel 109-003 - Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.1.2 - 4.1.2 Überwachung der Luft in Arbeitsbereichen

Zur Überwachung der Konzentration von Gefahrstoffen in der Luft in Arbeitsbereichen sind geeignete Messverfahren einzusetzen.

Im Falle der Messung von Kühlschmierstoffen sind geeignete Messverfahren wie z.B. die von der DFG veröffentlichten Methode "Kühlschmierstoffaerosole und -dämpfe" oder die in der IFA-Arbeitsmappe genannten Methoden "Kühlschmierstoffe" heranzuziehen (siehe Anhang 1).

Anhang 1: Messung und Messstrategie von Kühlschmierstoffen.

Liegen gesicherte Erkenntnisse über die Schwankungsbreite der Kühlschmierstoffkonzentration bei normalem Arbeitsablauf vor, so können Kontrollmessungen auf wenige repräsentative Messorte oder sogar nur auf einen Messort verdichtet werden.

Für Kühlschmierstoffe sind in der Regel Messungen die geeignete Überwachungsmaßnahme. Berechnungsverfahren haben sich in der Vergangenheit als nicht geeignet herausgestellt, da insbesondere die Emissionsraten von Bearbeitungsverfahren nicht oder nur unzureichend bekannt sind.

Im Übrigen wird auf die Regelungen der TRGS 402 verwiesen.