Abschnitt 8.3 - 8.3 Weitere Abfälle
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass mit Kühlschmierstoffen verunreinigte Putzlappen, Papiertücher und Ölbindemittel in dafür geeigneten und gekennzeichneten Behältern gesammelt werden.
Geeignet sind z.B. selbst schließende Putzwollekästen mit Pendeldach oder selbstschließende Sammelbehälter aus Metall.