DGUV Grundsatz 301-003 - Prüfung und Beurteilung der Transport- und Montagesicherheit von Fertigbauteilen aus Mauerwerk

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Abschnitt 1.2 - 1.2 Großversuche

1.2.1
Zweck

Die Großversuche dienen dem Zweck, die Stoßbeanspruchung auf das Fertigbauteil so praxisnah wie möglich zu simulieren, um eine Beurteilung der konstruktiven Sicherungsmaßnahmen vornehmen zu können. Dazu werden folgende Versuche durchgeführt:

Versuch 1:Prüfung der Gesamtsteifigkeit des Fertigbauteils,
Versuch 2:Prüfung der Transportsicherheit von Ecksteinen unter Stoßbeanspruchung,
Versuch 3:Impulsmessung bei Simulation eines realen Stoßes.

Versuchsaufbau und Versuchsdurchführung sind dabei so konzipiert, dass bei sicherheitsgerechter Arbeitsweise auch die ungünstigsten Fälle abgedeckt sind.

Die für die Ersatzprüfung notwendigen Kennwerte müssen im Rahmen der Großversuche durch Versuch 3 bestimmt werden, falls für diese Mauersteinart nicht bereits entsprechende Ergebnisse vorliegen. Aus dem gemessenen Impuls ergibt sich gemäß Tabelle 1 eine Ersatzstoßbeanspruchung, die den Sicherheitsbeiwert γ = 2,0 beinhaltet.

1.2.2
Geräte und Hilfsmittel

  • Transportsystem für Fertigbauteile, das dem für die Praxis vorgesehenen System entspricht, z. B. Kettengehänge,

  • Brücken- oder Portalkran mit einer Fahrgeschwindigkeit von 40 m/min,

  • Freier Anfahrtsweg, so dass beim Anfahren an die Prüfeinrichtung eine Geschwindigkeit von 40 m/min gewährleistet ist (erforderlich ist ein Weg von etwa 15 m),

  • Anprallvorrichtung zur Einleitung des Stoßimpulses in das Fertigbauteil gemäß Versuche 1 und 2 (siehe Bild 2),

  • Anprallvorrichtung mit Kraftmessdosen zur Impulsmessung gemäß Versuch 3 (siehe Bild 3),

  • Anpralldorne aus Stahl oder Stahlbeton,

  • Messwerterfassungsanlage zur Aufnahme, Darstellung und Auswertung der Kraft-Zeitfunktion,

  • Längenmessgerät, Messgenauigkeit 1 mm,

  • Waage, Messgenauigkeit 1 g.

1.2.3
Prüfkörper

1.2.3.1
Maße und Anzahl

Versuch 1 (Gesamtsteifigkeit):

1 Wand, maximale Länge, geschosshoch

Versuch 2 (Eckanstoß):

1 Wand, maximale Länge, geschosshoch, ganze Steine als untere Ecksteine

1 Wand1, maximale Länge, geschosshoch, geteilte oder Sondersteine als untere Ecksteine

Versuch 3 (Eckanstoß bei Impulsmessung):

2 Wände2, maximale Länge, geschosshoch

Eine Kombination der Versuche 2 und 3 ist zulässig.

1.2.3.2
Vorbehandlung der Mauersteine

Die Vorbehandlung der Mauersteine muss gemäß Abschnitt 9.1 der DIN 1053-1 "Mauerwerk; Teil 1: Berechnung und Ausführung", Ausgabe November 1996, erfolgen.

1.2.3.3
Herstellung und Lagerung

Die Herstellung des Prüfkörpers aus Mauerwerk erfolgt in Anlehnung an DIN 1053-4. Sie muss der vorgesehenen Ausführungsart entsprechen. Der Prüfkörper wird als volle Wandscheibe ohne Öffnungen hergestellt.

Der Verband des Prüfkörpers ist normgerecht auszuführen. Die beiden Ecksteine sollen für die Versuchsdurchführung nicht durch Transporteinrichtungen gehalten sein. Die Stoßfugenausbildung muss der vorgesehenen Ausführungsart entsprechen.

Zusätzliche konstruktive Maßnahmen zur Sicherung gegen Stoßbeanspruchung sind im Prüfbericht zu dokumentieren.

Bis zur Prüfung sind die Prüfkörper durch geeignete Maßnahmen, z. B. Abdecken mit Folien, vor zu starker Austrocknung zu schützen.

1.2.4
Prüfalter

Das Prüfalter beträgt vier Tage. Wird davon abgewichen, so ist dies im Prüfbericht zu vermerken.

1.2.5
Durchführung der Prüfung

Der Prüfkörper wird mit dem für die Praxis vorgesehenen Transportsystem angehoben und mit einer Krangeschwindigkeit von 40 m/min transportiert.

Die Länge des Anfahrtsweges ist so zu wählen, dass beim Anfahren an die Prüfeinrichtung eine Geschwindigkeit von 40 m/min gewährleistet ist.

Die in Abschnitt 1.2.2 beschriebenen Geräte zur Einleitung des Stoßimpulses in das Fertigbauteil werden so aufgestellt, dass die Lage des Anstoßpunktes sich wie folgt ergibt.

  • Versuch 1 (Gesamtsteifigkeit, mittiger Anstoß):

    Für den ersten Stoß:

    • in der untersten Steinschicht, in der der Wandmitte nächstgelegenen Stoßfuge auf halber Steinhöhe;

    Für den zweiten Stoß:

    • im Schnittpunkt der Stoßfuge mit der Lagerfuge wie für den ersten Stoß, jedoch oberhalb der untersten Steinschicht.

  • Versuch 2 (Eckanstoß):

    Für den ersten Stoß:

    • Mitte des Ecksteines der untersten Schicht;

    Für den zweiten Stoß:

    • Äußerer Viertelpunkt des Ecksteines der untersten Schicht.

    Bei geteilten Steinen oder Sondersteinen als Ecksteine wird der erste Stoß wiederholt.

    Anschließend wird der Prüfkörper um 180° gedreht und die Prüfung des anderen Ecksteines in gleicher Weise durchgeführt.

    Falls durch zusätzliche konstruktive Maßnahmen zur Sicherung gegen Stoßbeanspruchung die Ecksteine an Lager- und Kopfseite flächig umschlossen werden, z. B. mit Gewebe, darf auf die Prüfung mit geteilten Steinen oder Sondersteinen verzichtet werden.

  • Versuch 3 (Impulsmessung):

    • Mitte des Ecksteines der untersten Schicht; je Wandtyp sind mindestens 2 auswertbare Impulsmessungen erforderlich. Bei mehrfachem Anstoßen ist für den Messwert der jeweils erste Stoß maßgebend.

siehe letzter Absatz des Abschnittes 1.2.5, Versuch 2,

davon eine Ersatzwand