DGUV Grundsatz 301-003 - Prüfung und Beurteilung der Transport- und Montagesicherheit von Fertigbauteilen aus Mauerwerk

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Abschnitt 4.3 - 4.3 Geräte

Zur Durchführung der Prüfungen sind notwendig:

  • eine geeignete Prüfeinrichtung, deren Vorrichtung zur Messung der Kraft regelmäßig kalibriert wird, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen nach Tabelle 5 entspricht.

    Tabelle 5: Anforderungen an die Prüfeinrichtung (Kraftmesseinrichtung)
    Maximal zulässiger Wiederholungsstreubereich der Kräfte in (%) der angezeigten KraftMaximal zulässiger mittlerer Fehler der Kräfte in (%) der angezeigten KraftMaximal zulässiger Fehler in (%) der Höchstkraft des Bereiches
    1,2± 2,0± 0,2
  • Die Prüfeinrichtung muss über eine angemessene Belastungskapazität verfügen. Der Messbereich der Prüfeinrichtung muss so beschaffen sein, dass die Versagenslast des Prüfkörpers bei mehr als einem Fünftel des gesamten Messbereichs liegt. Die Prüfeinrichtung muss mit einem Belastungsregler oder ähnlichem ausgestattet sein, um die Last mit der festgelegten Geschwindigkeit aufbringen zu können.