DGUV Grundsatz 301-003 - Prüfung und Beurteilung der Transport- und Montagesicherheit von Fertigbauteilen aus Mauerwerk

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Abschnitt 2.5 - 2.5 Durchführung der Prüfung

Der freie Abstand zwischen Lasteinleitungsrahmen und Stein darf 15 mm nicht unterschreiten (siehe Bild 6).

Die Prüfkörper sind mit einer Laststeigerung von 0,1 kN/s gemäß Bild 6 zu belasten. Die Höchstlast (Versagenslast) Fu ist erreicht, wenn keine weitere Zunahme der Last zu verzeichnen ist oder der Verschiebungsweg des Bolzens 5 mm übersteigt.