DGUV Grundsatz 314-007 - Grundsätze für die Anerkennung von Sachverständigen für die Prüfung von Schwimmfähigkeits- und Kentersicherheitsnachweisen für schwimmende Geräte sowie für die praktische Erprobung schwimmender Geräte

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Abschnitt 1 - Einleitung des Anerkennungsverfahrens

1.1

Der Antrag auf Anerkennung ist beim Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften e.V., Berufgenossenschaftliche Zentrale für Sicherheit und Gesundheit - BGZ - 53754 Sankt Augustin, zu stellen.

1.2

Der Antrag ist nach Formblatt (siehe Anhang 1) zu stellen; ihm sind insbesondere beizufügen:

  1. 1.

    kurzgefaßter Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdeganges und der Berufsausübung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung;

  2. 2.

    beglaubigte Abschriften der Abschlußzeugnisse der Technischen Universitäten, der Hoch- oder Fachhochschulen sowie aller Zeugnisse über die bisherigen Beschäftigungen.