DGUV Grundsatz 303-002 - Prüfbuch für Waschschleudermaschinen

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Prüfbuch für Waschschleudermaschinen
(bisher: BGG 951)

(bisher ZH 1/38)

Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Fachausschuss "Textil und Bekleidung" der BGZ

Stand der Vorschrift: Januar 2004

Hersteller _____________________________________

Bauart und Typ _____________________________________

Fabriknummer, Herstellungsnummer_____________________________________

Betreiber _____________________________________

Das "Prüfbuch für Waschschleudermaschinen" (ZH 1/38) vom April 1982 wurde vollständig überarbeitet und in den vorliegenden BG-Grundsatz überstellt. Neben der erforderlichen Aktualisierung wurden die Festlegungen der Rechtschreibreform sowie die seit April geltende Umstellung auf ein neues Bestellnummernsystem berücksichtigt.

Da auf Grund der zum 1. Januar 2004 in Kraft tretenden Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention (BGV A1) die Unfallverhütungsvorschriften des so genannten Maschinenaltbestandes - hierzu zählt auch die bisherige Unfallverhütungsvorschrift "Wäscherei" (VBG 7y) vom 1. April 1982, in der Fassung vom 1. Januar 1997 - außer Kraft gesetzt werden, wurden die für den sicheren Betrieb von Wäschereien weiterhin geltenden Festlegungen in eine BG-Regel "Betreiben von Wäschereien" (BGR 256) übernommen; Sie steht derzeit nur online zur Verfügung.

siehe http://www.hvbg.de/d/pages/arbeit/praev/bgvr/bgvr7.html.

Zur Prüfung und Beurteilung von Maschinen, Geräten und Einrichtungen des so genannten Maschinenaltbestandes können die Texte der bisher gültigen Unfallverhütungsvorschriften auch weiterhin unter der Homepage des HVBG unter

http://www.hvbg.de/d/pages/arbeit/praev/bgvr/bgvr5.html eingesehen werden.

Berufsgenossenschaftliche Grundsätze (BG-Grundsätze) sind Maßstäbe in bestimmten Verfahrensfragen, z. B. hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen.

InhaltsübersichtAbschnitt
Rechtsgrundlage1
Technische Daten2
Zusätzliche Angaben3
Prüfliste4