Abschnitt 6 - 6. Unterweisungen und Lehrgänge mit Bescheinigungen
Hier sind sicherheitsrelevante Schulungen und Unterweisungen sowie Nachweise über Sonderausbildungen mit Angabe des genauen Ablaufdatums - nur durch den Arbeitgeber - einzutragen.
Unterweisungen:
Siehe Abschnitt 6.1; z. B.:
allgemeine Erstunterweisung im Betrieb/an Bord
Unterweisung im Umgang mit Rettungswesten und sonstiger persönlicher Schutzausrüstung
Unterweisung sonstige Rettungsmittel
Umgang mit Gefahrenstoffen
Handhabung von Messgeräten
nautische Unterweisungen
Lehrgänge mit Bescheinigung:
Siehe Abschnitt 6.2; z. B.:
Erste Hilfe
Brandschutz an Bord
Gefahrgutsachverständiger (ADNR)
Führen von Flurförderzeugen
Sicherheitsbeauftragter
Lehrgang Atemschutzgeräteträger
Sonstiges und weitere Eintragungen:
Siehe Abschnitt 6.3; z. B.:
Rettungsschwimmschein
Bescheinigungen aus der Seeschifffahrt
Bescheinigungen von Hilfsorganisationen