DGUV Grundsatz 301-001 - Grundsätze für die Prüfung von Belagteilen in Fang- und Dachfanggerüsten sowie von Schutzwänden in Dachfanggerüsten

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Abschnitt 4 - 4 Nachweis der Tragfähigkeit von Schutzwänden in Dachfanggerüsten

Der Nachweis der Tragfähigkeit von Schutzwänden in Dachfanggerüsten ist durch Abrollversuche nach Abschnitt 7 zu erbringen. Bei diesen Versuchen bleibt die Windlast unberücksichtigt. Die Aufnahme der Windlast nach Abschnitt 5.4.4.5 DIN 4420, Dezember 1990, ist rechnerisch nachzuweisen.